Mitgliedsbeiträge


DPolG Beiträge in € Stand 01.01.2012

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Erläuterungen:

Für alle aktiven Beamten/-innen beträgt der Beitrag einheitlich 0,6% der 1. Erfahrungsstufe vom Grundgehalt.
Für Beamtenanwärter/-innen beträgt der Beitrag einheitlich 3,00 €.
Für auszubildende Tarifbeschäftigte beträgt der Beitrag einheitlich 1,80 €.
Tarifbeschäftigte entrichten einen Beitrag in folgender Staffelung (Beiträge siehe Tabelle): E1-E8 / E9-E12 / E13-E15.
Teilzeitbeschäftigte entrichten einen Beitrag entsprechend ihres prozentualen Arbeitsanteils, jedoch mindestens 6,00 €.
Pensionäre/Rentner/-innen entrichten einen Beitrag in Höhe von 60% ihres letzten Beitrages als Aktive/r, jedoch mindestens 6,00 €.
Beschäftigte in Altersteilzeit entrichten ihren Beitrag wie folgt: aktive Phase = Regelbeitrag / passive Phase = Pensionärs-/Rentnerbeitrag

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