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Für alle aktiven Beamten/-innen beträgt der Beitrag einheitlich 0,6% der 1. Erfahrungsstufe vom Grundgehalt. |
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Für Beamtenanwärter/-innen beträgt der Beitrag einheitlich 3,00 €. |
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Für auszubildende Tarifbeschäftigte beträgt der Beitrag einheitlich 1,80 €. |
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Tarifbeschäftigte entrichten einen Beitrag in folgender Staffelung (Beiträge siehe Tabelle): E1-E8 / E9-E12 / E13-E15. |
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Teilzeitbeschäftigte entrichten einen Beitrag entsprechend ihres prozentualen Arbeitsanteils, jedoch mindestens 6,00 €. |
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Pensionäre/Rentner/-innen entrichten einen Beitrag in Höhe von 60% ihres letzten Beitrages als Aktive/r, jedoch mindestens 6,00 €. |
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Beschäftigte in Altersteilzeit entrichten ihren Beitrag wie folgt: aktive Phase = Regelbeitrag / passive Phase = Pensionärs-/Rentnerbeitrag |