DPolG: Keine unnötigen Dienstplanänderungen während
der personellen Umsetzung der Neuorganisation
Gem. Ziffer V.3. der Dienstvereinbarung sind Dienstplanänderungen während der personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei grundsätzlich nicht vorgesehen. Neue Dienstpläne können nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Personalrat und der jeweiligen Dienststelle eingeführt werden.
Sollte durch die Dienststelle beabsichtigt sein, einseitig neue Dienstpläne einführen zu wollen, empfehlen wir jedem zuständigen Personalrat diesen von der Dienststelle vorgelegten Dienstplan nicht zuzustimmen. In diesem Fall sieht das BPersVG ein gesetzlich normiertes Nichteinigungsverfahren vor. Im Extremfall kann dieses dazu führen, dass sich das BMI mit Dienstplanangelegenheiten einer Bundespolizeiinspektion befassen muss.
Das gilt besonders dann, wenn sich die Dienststelle weigert, auf spezielle Wünsche zur Dienstplangestaltung der Kollegen einzugehen. Dazu gehören auch 12-Stunden-Schichten, längere Nachtdienste sowie kurze Wechsel, die nach der Rechtsauffassung des Staatssekretärs im BMI, Dr. Beus für die Bundespolizei generell möglich sind.
Die DPolG – Fachverband Bundespolizei wird es nicht zulassen, dass die durch die personelle Umsetzung der Neuorganisation bereits stark belasteten Kolleginnen und Kollegen durch einen unnötigen Umbau der
Dienstplangestaltung zusätzlich verunsichert werden.
Die Vereinbarkeit von Dienst und Familie steht für uns an erster Stelle!