Wichtige Eckpunkte für Umsetzung festgelegt
Weitere, wichtige Grundsätze zum Setzverfahren verdeutlicht
Zwischen dem Präsidenten der Bundespolizei und dem Bundespolizeihauptpersonalrat wurden nachfolgend aufgeführte verbindliche Vereinbarungen getroffen:
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Das Personal wird nach Maßgabe der Organisationsentscheidung vom 01. März 2008 in den Inspektionen gesetzt. Die Organisationsentscheidung umfasst alle Standorte der Bundespolizei und gilt somit uneingeschränkt für alle eingerichteten Reviere.
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Die Personalstärken der jeweiligen Reviere richten sich nach der Festlegung, die das BMI gemeinsam mit dem Bundespolizeihauptpersonalrat getroffen hat. Demnach sind diese Stärken auch maßgeblich für die Dienstpostenübertragungen in den Revieren.
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Dienstposten, die vor der Reform dem mittleren Dienst zugeordnet waren und mit dem Organisationserlass nunmehr dem gehobenen Dienst zugeordnet sind, können auch mit Beamten des mittleren Dienstes besetzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass derjenige, der auf solch einem Dienstposten gesetzt wird bereits vor der Aufwertung des Dienstpostens Dienstposteninhaber war und sich bereit erklärt den Aufstieg in den gD zu machen. Die Variante des Aufstiegs bleibt unbenommen.
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Alle Dienstposten, die bisher aufschichtungsfähig waren, werden in deckungsgleicher Anzahl auch wieder aufschichtungsfähig sein. Dieses führt zu der Konsequenz, dass Kolleginnen und Kollegen, welche bereits vor der Neuorgani-sation einen aufschichtungsfähigen Dienstposten übertragen bekommen hatten, nach dem Setzverfahren auch wieder einen aufschichtungsfähigen Dienstposten übertragen bekommen können.
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Kolleginnen und Kollegen, die zu Schwerpunktdienststellen versetzt werden möchten, können sofort dorthin versetzt werden. In diesen Fällen, stellen fehlende, so genannte Stehzeiten in der Bereitschaftspolizei, keinen Hinderungsgrund dar.
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Mit dem Abschluss der personellen Umsetzung ist keinesfalls vor 2010 zu rechnen.
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