DPolG - Mitglieder sind ausreichend regressversichert! [203 KB]
Bei einer Mitgliedschaft in der DPolG - Bundespolizeigewerkschaft haben die Mitglieder, wenn der Mitgliedsbeitrag satzungsgemäß entrichtet worden ist, Anspruch auf nachstehende Leistungen:
Die DPolG bietet ihren Mitgliedern:
Schadensersatzrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Disziplinarrechtsschutz, Arbeits-/Dienstrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Fahrerrechtsschutz für Dienstfahrten mit Dienstfahrzeugen.
Die Rechtsschutzvergabe erfolgt nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) sowie den mit der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG Köln vereinbarten besonderen Bedingungen.
Die DPolG bietet:
* freie Anwaltswahl
* auch im Verwaltungsstreitverfahren mit dem Dienstherrn.
Auch im Vorverfahren und bei der Rechtsberatung bieten wir unseren Mitgliedern unbürokratischen kostenfreien Rechtsschutz mit freier Anwaltswahl.
Nur die Unterlagen an die Geschäftsstelle des DPolG Fachverbandes Bundespolizei senden! Wir stellen für Euch den Rechtsschutzantrag!
Keine langwierigen Entscheidungsverfahren! Die Rechtsschutzzusage erfolgt entweder unmittelbar von der Geschäftsstelle des DPolG Fachverbandes Bundespolizei oder von der Roland Rechtsschutz-Versicherungs AG.
Die DPolG hat seine Mitglieder im Rahmen der Versicherungsbedingungen (AVB) gegen Regreßansprüche des Dienstherren abgesichert. Jedes Mitglied ist für nachstehende Schadensfälle -einschließlich des Schußwaffengebrauches sowie des Führens von Dienstpferden und Diensthunden- bis zur Höhe von
3.000.000,- € für Personen - und Sachschäden,
50.000,- € für Vermögensschäden
50.000,- € für Abhandenkommen von zum dienstlichen Gebrauch überlassenen Schlüsseln
200,- € für Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
WICHTIG: Bei uns wird auch das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen unter 50,- € reguliert - OHNE SELBSTBETEILIGUNG - !!!
in Höhe von:
5,62 € Krankenhaustagegeld
1.022,58 € Bergungskosten
1.533,88 € für Todesfall,
3.067,75 € für Invalidität
Von der DPolG versichert sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen (AVB) Schäden, die bei Dienstfahrten in Zusammenhang stehen mit dem Führen von dienstlichen Kraftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden an geführten und benutzten Fahrzeugen. Die Höchstersatzleistungen betragen je Schadensereignis:
51.129,19 € pauschal für Personen-, Sach-, Vermögensschäden.
25.564,59 € Stellung einer Strafkaution im Ausland wenn Haft droht.
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Verbesserte Geräte und Geräteregresshaftpflichtversicherung
Zusätzlich zu den bisherigen Leistungen bieten wir nunmehr für unsere Spezialkräfte:
15.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem dienstlichen Umgang (Führen, Lenken – auch mittelbares Führen oder Lenken, z.B. durch Funk, Signale, Einwirken, Leiten, Warten, Instandhalten, Bedienen usw.) mit Geräten des Dienstherrn – hier: Wasserfahrzeuge, Hubschrauber -, gleichviel ob es sich um Schäden an den Geräten oder Schäden durch die Geräte handelt.
Flyer [298 KB]
in Höhe von
15,- €
Die Zahlung setzt eine einjährige Mitgliedschaft voraus. Bei Übertritt von einer anderen Gewerkschaft fällt die Wartezeit fort.
in Höhe von
250,- €
zahlt die DPolG beim Ableben eines Mitgliedes an die erbberechtigten Hinterbliebenen .
Die DPolG informiert ihre Mitglieder monatlich über die neusten gewerkschaftlichen, fachlichen und gesellschaftspolitischen Themen und Aktivitäten durch den Polizeispiegel. Der Polizeispiegel wird mit der Post an die gewünschte persönliche Adresse jedes Mitglieds geliefert. So kann der Polizeispiegel in Ruhe zu Hause gelesen werden. Eine Serviceleistung, auf die wir von der DPolG einen großen Wert legen.
Der DPolG Fachverband Bundespolizei gibt zusätzlich Informationsschriften und Flugblätter im Eigendruck heraus. Diese erscheinen zumeist anlaßbezogen. Zur Zeit erscheint die News und die Tarifinfo auf Bundesebene.
Die DPolG und der DBB geben Fachliteratur und Sonderbroschüren für ihre Mitglieder heraus. Diese Broschüren sind zum Teil kostenfrei oder können zu einem günstigen Preis erworben werden.
Die DPolG bietet den Besuch von Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen über das Bildungs- und Sozialwerk des Deutschen Beamtenbundes an. (Seminarprogramm anfordern). Weiter ist die Teilnahme an DPolG-eigenen Seminaren und Veranstaltungen auf Bundes- und Bezirksebene möglich.
Die DPolG Fachverband Bundespolizei übernimmt während der gesamten Ausbildung die Kosten für die Anwartschaftsversicherung bei der DBV.