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Wartefrist nach Beförderung verfassungswidrig

Karlsruher Richter verhelfen zu höheren Pensionen

Karlsruhe, 13. April (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht hat einer Vielzahl von Beamten zu höheren Pensionen verholfen. Das Gericht erklärte es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss für verfassungswidrig, dass ein Beamter nach einer Beförderung mindestens drei Jahre dieses Amt ausgeübt haben muss, damit diese Bezüge als Berechnungsgrundlage für sein Ruhegehalt gelten. (AZ: 2 BvL 11/04)

Diese Wartezeit von zunächst einem Jahr war 1975 auf zwei Jahre und 1998 auf drei Jahre verlängert worden. Die Frist sollte Gefälligkeitsbeförderungen kurz vor der Pension verhindern und die leeren Staatskassen entlasten. Karlsruhe hatte im Juli 1982 die Verlängerung auf zwei Jahre für noch verfassungsgemäß erklärt. Die Verlängerung auf drei Jahre verstoße nun gegen den Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung von Beamten. Zwei der Richter folgte dieser Auffassung nicht und legten ein Sondervotum ein.




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