BGH korrigiert Entscheidung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung – Sexualstraftäter entlassen !
DPolG: Schon wieder müssen Polizei und Bevölkerung die Schlampereien der Justiz ausbaden – Justiz muss sorgfältiger arbeiten!
Erst vor einigen Monaten wurde ein gefährlicher Sexualstraftäter in Brandenburg von der Justiz in Freiheit gesetzt, weil nicht rechtzeitig Anklage erhoben worden war. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung aufgehoben, weil das zuständige Landgericht Dresden in seinem Urteil vor acht Jahren keinen Sachverständigen zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Täters hinzugezogen hatte. In beiden Fällen ist die Gefährlichkeit der Täter unzweifelhaft.
Die Folgen müssen Polizei und Bevölkerung ausbaden, sagt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Jetzt muss die Polizei wieder einmal rund um die Uhr dafür sorgen, dass es keine neuen Opfer gibt, gleichzeitig ist die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt.
In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt hierzu:
„Die besten Gesetze nutzen nichts, wenn die Justiz deren Anwendung verweigert oder schlichtweg Schlampereien produziert, für die jetzt wieder einmal andere einstehen müssen. Richterliche Unabhängigkeit bedeutet eben nicht göttliche Unfehlbarkeit.
Auch die Kosten des jetzt fälligen Einsatzes tragen andere. Das geht mal wieder zu Lasten des Polizeietats, der schon klein genug ist. Einer der wesentlichen Gründe dafür ist die weit verbreitete Auffassung der Justiz, dass sie zwar für die Rechtspflege, nicht aber für die Innere Sicherheit in Deutschland zuständig ist. Das ist ein fataler Irrtum, wie sich einmal mehr herausstellt.
In keinem Bundesland hat die Polizei ausrechendes Personal, um die Versäumnisse der Gerichte auszubügeln. Deshalb müssen die Gerichte, auch im eigenen Interesse, die Qualität ihrer Berufsausübung verbessern, damit dem Ansehen des Rechtsstaates kein weiterer Schaden zugefügt wird. Es ist leichtsinnig, ohne weitere Prüfung die nicht vorhandenen Fachkenntnisse über den Sachverstand von Experten zu stellen. Wir brauchen erheblich mehr Sorgfalt in der Urteilsfindung im Hinblick auf mögliche Folgen für die Sicherheit der Menschen.“