Durchsuchung von Demonstranten: Urteil praxisfern
Bundesverfassungsgericht erschwert Durchsuchung von Demonstrations-Teilnehmern
DPolG: Urteil nicht zeitgemäß
Mit Unverständnis reagiert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Durchsuchungen von Demonstrationsteilnehmern nur dann erlaubt sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr vorliegen.
DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt äußerte in Berlin: „Das Urteil ist leider praxisfern und kaum zeitgemäß. Das Gericht setzt damit zu hohe Hürden und lässt letztlich die Polizei mit dem Problem, gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern, allein. Der Polizei bleibt bei Demonstrationen, die Gewalt befürchten lassen, ohnehin wenig Zeit, um gründliche Durchsuchungen vornehmen zu können. Deshalb sind Durchsuchungsmaßnahmen bei Vorkontrollen wichtiges Mittel der polizeilichen Arbeit.“
Das Urteil war aufgrund eines Falles ergangen, der mögliche Zusammenstöße zwischen linken und rechten Demonstranten nicht ausschloss. Wendt: „Gerade diese Auseinandersetzungen zwischen linken und rechten Demonstranten, die in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben, zeigen wie wichtig Kontrollmaßnahmen im Vorfeld von Aufzügen sind. Das Bundesverfassungsgericht muss endlich verstehen, dass es auch eine Verantwortung im Bereich der inneren Sicherheit besitzt. Die heile Welt von Freiheit, die das Gericht unterstellt, gibt es leider nicht ohne Sicherheit. Die Bürgerinnen und Bürger haben oft mehr Verständnis für Sicherheitsmaßnahmen als man denkt. Im Übrigen haben private Unternehmen die Zeichen der Zeit längst erkannt und nehmen verstärkt Sicherheitskontrollen vor.“
Berlin, 10.06.2010









