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DPolG empfiehlt Antrag für Bereitschaftsdienste

Anträge auf vollständigen Freizeitausgleich für Bereitschaftszeiten

Berlin/Lübeck im Dezember 2012

Nach fast 1.000 Anträgen von Beamtinnen und Beamten auf nachträglichen Freizeitausgleich für Bereitschaftszeiten nach Maßgabe des Urteils des OVG Lüneburg und der sukzessiven abschlägigen Bescheide, sind zwischenzeitlich die ersten Widersprüche eingegangen.

BMI ist nun mehr aus verwaltungspraktischen Gründen damit einverstanden, dass die Bundespolizei in dieser Angelegenheit Antrags- und Widerspruchsverfahren im Einvernehmen mit Antragsteller/in bzw. Widerspruchsführer/in ruhend stellt. Auf die Einrede der Verjährung darf dabei jedoch nicht verzichtet werden, dies gilt auch in Fällen, in denen dies von den Beamtinnen bzw. Beamten ausdrücklich beantragt worden ist.

Die DPolG rät allen Antragstellern, die einen ablehnenden Bescheid erhalten haben und auf die Einrede der Verjährung verzichten wollen, die ruhend Stellung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung zu beantragen.
Einen entsprechenden Musterantrag [23 KB] stellen wir zur Verfügung.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die DPolG Bundespolizeigewerkschaft emfpiehlt einen Antrag zur Sicherung des rechtmäßigen Freizeitausgleichs für geleistete Bereitschaftsdienste zu stellen.

Berlin/Lübeck, im September 2011

Soweit Sie noch keinen Bescheid über ihren Antrag erhalten haben oder noch keinen Antrag gestellt haben, sollten sie gleich den beigefügten „Musterantrag DPolG Bund.doc [26 KB] “ verwenden. Diesen Musterantrag können auch die Kollegen verwenden, deren Anträge bereits abgelehnt worden sind (zu beachten ist aber die 4-Wochen-Frist).

Der von uns bereits am 12. Mai 2011 online bereitgestellte Musterantrag hat keine verjährungshemmende Wirkung (s.u.)

Die Zeit drängt für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die Ansprüche aus dem Jahr 2008 wahren wollen, da zum Jahresende 2011 diese Ansprüche aus 2008 verjähren. Wer also im Jahre 2008 und danach Mehrarbeit geleistet hat, die zumindest auch auf Bereitschaftsdienst zurückgeht und deren Freizeitausgleich nicht 1/1 ausgeglichen wurde (nicht jede Mehrarbeitsstunde wurde mit einer vollen Stunde Freizeit ausgeglichen), der könnte aus dem zitierten OVG Urteil aus Niedersachsen profitieren.

Wichtig ist, dass dieser Antrag, der die Verjährung hemmt, noch vor Jahresende beim Dienstherrn eingeht, sofern er Ansprüche aus dem Jahre 2008 betrifft. Diese Anträge müssten also bis spätestens Jahresende a.d.D. an die jeweilige Bundespolizeidirektion gestellt werden. Wir bitten darum, dass eine Kopie per Mail, Fax oder Post an die Geschäftsstelle der DPolG Bundespolizeigewerkschaft geschickt wird. Somit haben wir einen Überblick über die gestellten Anträge, und könnten so ggf. ein oder mehrere Musterverfahren bewirken.


DPolG empfiehlt Antrag zur Sicherung des rechtmäßigen Freizeitausgleichs für geleistete Bereitschaftsdienste

Lübeck, 12.05.2011

Bereitschaftszeit ist zu 100 % Arbeitszeit und ist somit auch im gleichen Verhältnis auszugleichen! Das ist bereits seit der europäischen Rechtsprechung zur Anrechnung von Bereitschaftszeiten Auffassung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. Bisher ist es leider nicht gelungen, diese DPolG-Meinung auch als Basismeinung der verschiedenen Personalräte durchzusetzen.

Jüngst wurde nun durch das OVG Niedersachsen in einem Urteil vom 25.01.2011 (Az. 5 LC 178/09) unsere Meinung noch mal eindeutig bestätigt. Urteilsgründe und Verfahrensweisen wurden daraufhin auch vom dbb beamtenbund und tarifunion eingehend geprüft. Um bereits geleistete Bereitschaftszeiten, die nur anteilmäßig berücksichtigt und ausgeglichen wurden, noch zu 100 % erstattet zu bekommen, empfiehlt die DPolG betroffenen Kolleginnen und Kollegen, vorsorglich einen Antrag (s.o.) auf Ausgleich an die Dienststelle zu stellen.

Eventuell notwendige Widerspruchsverfahren bitten wir zur Bündelung der Rechtsfälle zunächst ausschließlich durch die dbb Dienstleistungszentren vertreten zu lassen. Zur Bearbeitung entsprechender Rechtsschutzanträge an die dbb Dienstleistungszentren wendet euch bitte an die jeweiligen Bezirksverbände oder an die Bundesgeschäftsstelle der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.



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