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Eingeschränkte Polizeizeidienstfähigkeit

Wird es auch zukünftig eine eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit geben?

Zum Stand der Änderung der PDV 300 „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit“

Am 18. März 2008 hatte der dbb-Bundesvorsitzende Peter Heesen die Innenminister des Bundes und der Länder zum Thema „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit – PDV 300“ angeschrieben. Er wies in seinem Schreiben auf die vorgesehenen Änderungen, insbesondere die Abschaffung der eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit, und eventuelle Auswirkungen dieser Änderungen hin. Die hohen gesundheitlichen Anforderungen an die Polizeidienstfähigkeit „können gerade ältere Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte häufig nicht mehr uneingeschränkt erfüllen. Die Folge wäre, falls nicht eine Funktion für sie im Verwaltungsdienst möglich ist und eine dementsprechende Stelle frei ist, dass sie wegen Polizeidienstunfähigkeit aus dem aktiven Beamtenverhältnis in den vorzeitigen Ruhestand versetzt würden. Dies hat für die Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten verheerende finanzielle Auswirkungen, da sie auch dann den vollen Versorgungsabschlag von 10,8 % in Kauf nehmen müssen, obwohl sie im Prinzip noch einsatzfähig sind.“ Peter Heesen forderte für den dbb von den Innenministern, dass man nun die eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit gesetzlich normiert, und „die bisherige Regelung der PDV 300 und vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften weiterhin Anwendung findet. Dies würde auch die Attraktivität des Polizeivollzugsdienstes bzw. den Vollzugsdienst in allen weiteren Bereichen wie Feuerwehr, Zoll oder Justiz erhalten.“

Die Innenminister der Länder antworteten unisono, dass für sie kein Handlungsbedarf besteht, und sie momentan auch keine Notwendigkeit sehen, die bisher geübte Praxis zu ändern. Einige Bundesländer, wie z.B. Mecklenburg-Vorpommern, halten sogar Dienstposten vor, „für die, entsprechend der Dienstpostenbeschreibung, eine uneingeschränkte Polizeidienstfähigkeit nicht erforderlich ist.“ Das Bundesinnenministerium hat daraufhin den eingebrachten Änderungsvorschlag zur PDV 300 noch vor der 186. Tagung der Innenministerkonferenz am 18. April 2008 in Bad Saarow in den UA RV der IMK zur nochmaligen rechtlichen Würdigung gegeben. Trotzdem wurde in der Bundespolizei in der Praxis bereits gemäß dem Entwurf der neuen PDV 300 gehandelt und Kolleginnen und Kollegen polizeidienstunfähig geschrieben.

Auch die Arbeitsgemeinschaft der Gesamt- und Hauptschwerbehindertenvertretungen der Polizei des Bundes und der Länder hat sich anlässlich ihrer Arbeitstagung am 28. Mai 2008 an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz gewandt, und eine Weiterführung der eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit angemahnt. Die AGSV weist u.a. in ihrem Schreiben auf Folgendes hin. „Der demografische Wandel, zunehmende Arbeitsbelastung und immer neue Aufgaben bei knapper werdenden Personalressourcen machen natürlich auch vor der Polizei nicht halt. Dies kann in den nächsten Jahren zu einer weiteren Zunahme von gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen bei Beschäftigten der Polizei führen. Einer solchen Entwicklung muss mit fürsorglichen und Vertrauen schaffenden Maßnahmen und nicht mit sozialer Kälte begegnet werden. Die Abschaffung der eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit würde sich als kontraproduktiv erweisen und in der Praxis zu einer Tabuisierung von vorliegenden Behinderungen und einer Diskriminierung von betroffenen Kolleginnen und Kollegen führen.“

In den folgenden Monaten hörte man nicht mehr viel von den Prüfungen um die Änderungen der PDV 300. Am Rande eines Gespräches des Vorsitzenden des DPolG FV Bundespolizei Hans-Joachim Zastrow mit dem Abteilungsleiter Bundespolizei im Bundesinnenministerium Christoph Verenkotte am 1. Oktober 2008 erklärte dieser, dass die Diskussion über die Änderungen der Anforderungen an die Polizeidienstfähigkeit, welche sich aus einer Neufassung der PDV 300 ergeben würden, noch nicht abgeschlossen sei. Ende September 2008 hat schließlich das baden-württembergische Innenministerium der Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei mitgeteilt, dass in die Entwurfsfassung der PDV 300 vom August 2008 vermutlich unter Nr. 3 für BAL nun doch wieder eine Erweiterung für die eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit aufgenommen worden sei.

Offensichtlich haben die Innenminister und die Polizeiführer die schwerwiegenden Folgen, die sich aus den weitgreifenden Änderungen ergeben würden, erkannt und versucht, mit den Leitenden Polizeiärzten eine Kompromisslösung zu finden. Wenn es dazu kommt, dass die eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit erhalten und eventuell sogar gesetzlich normiert wird, so ist ein nicht unerheblicher Anteil daran dem Bundesvorsitzenden des dbb Peter Heesen zuzuschreiben. Sein Schreiben an die Innenminister hat zumindest zu einer erheblichen Sensibilisierung und zu einer nochmaligen Prüfung der Thematik geführt. Bleibt zu hoffen, dass bei der nächsten Tagung der Innenministerkonferenz am 21. November 2008 eine PDV 300 beschlossen wird, in der eine eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit weiterhin enthalten ist.

Frank Richterstellv. Bundesvorsitzender


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