Am 11. Dezember 2008 haben die dbb tarifunion und ver.di mit den Vertretern des Bundes, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ein Gespräch über Fragen der Zusatzversorgung geführt.
Das Gespräch diente einem ersten Austausch über mögliche Gegenstände und Verfahrensfragen über die aufzunehmenden Tarifverhandlungen zu Änderungen zum Altersteilzeittarifvertrag (ATV/ATV-K).
Sowohl die Arbeitgeberseite als auch die dbb tarifunion haben dabei die aus ihrer jeweiligen Sicht zu behandelnden Punkte umrissen. Für die Arbeitgeber soll es dabei um grundsätzliche Fragen zur Ausgestaltung der zusätzlichen Alters-und Hinterbliebenenversorgung für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gehen. Konkret wurden die Höhe der Garantieverzinsung im Rahmen der Altersfaktoren sowie die dem System zugrunde liegenden kalkulatorischen Grundlagen angesprochen. Weiterhin sind aus Arbeitgebersicht Neuregelungen beim Versorgungsausgleich zu prüfen.
Hierzu fordert der DPolG Fachverband Bundespolizei, dass im Rahmen der anstehenden Verhandlungen die Fragen der Startgutschrift für die die so genannten rentenfernen Jahrgänge zu prüfen sind. Hierbei sind vor allem die Vorgaben aus dem Urteil des BGH vom 14. November 2007 zu beachten. Des weiteren haben die Gewerkschaften das Problem der Dynamisierung der Anwartschaften angesprochen. Dabei ist vor allem zu klären, inwieweit das jetzige Verfahren zur Vergabe von Bonuspunkten bestehen bleiben soll. Das gilt insbesondere für die Zusatzversorgungseinrichtungen, die überwiegend im Umlageverfahren wirtschaften und aus diesem Grund keine tatsächlichen Überschüsse als Bonuspunkte ausschütten können.
Beide Seiten haben verabredet, die Themen jeweils in gesonderten Terminen zu besprechen. Als weitere Gesprächstermine wurden zunächst der 9./10. März und der 29. April 2009 festgelegt.