Die Schlichtungskommission gibt den Tarifvertragsparteien folgende Einigungsempfehlung zum Abschluss der Tarifverhandlungen zwischen dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits sowie der dbb tarifunion und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) andererseits bekannt. Die Beratung dieser Einigungsempfehlung erfolgt bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen am Samstag, den 27.02.2010 in Potsdam.
1. Lineare Erhöhung
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü und 15 Ü) werden
• ab 1. Januar 2010 um 1,2 v.H.,
• ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6 v.H. und
• ab 1. August 2011 um weitere 0,5 v.H. erhöht.
2. Soziale Komponente
Im Januar 2011 erhalten die Beschäftigten als soziale Komponente eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 240,00 Euro.
Teilzeitbeschäftigten werden die Sonderzahlungen jeweils anteilig gezahlt.
3. Auszubildende
Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich entsprechend der Ziff. 1.
Die Auszubildenden erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 50,00 Euro im Januar 2011.
II. Übernahme von Auszubildenden
Auszubildende nach dem TVAöD – Besonderer Teil BBiG – werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote „befriedigend“ im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen.
III. Flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren die Neuregelung für flexible Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte.
IV. Entgeltordnung zum TVöD Die Tarifvertragsparteien vereinbaren die Fortführung der Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD