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DBB Tarifunion und DPolG begrüßen Tarifabschluß

Stöhr: „Fairer Interessenausgleich gelungen – jetzt Beamte gleichbehandeln“

Zustimmend hat der dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr den Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen begrüßt, den Gewerkschaften und Arbeitgeber in Potsdam auf Grundlage der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom vergangenen Donnerstag erzielt haben: „Mit dem Ergebnis ist ein fairer Interessenausgleich gelungen, der den berechtigten Ansprüchen der Beschäftigten und der Zukunftssicherung des Öffentlichen Dienstes ebenso Rechnung trägt wie der angespannten finanziellen Lage der Kommunen.“

Entscheidend sei, so Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, dass die rund zwei Millionen Beschäftigten mit einer linearen Einkommenssteigerung in Höhe von 2,3 Prozent in den nächsten zwei Jahren (plus Einmalzahlung von 240 Euro zum 1. Januar 2011) Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung halten können und kein Sonderopfer für die klammen öffentlichen Haushalte bringen müssen. „Es wäre ungerecht und unsozial gewesen, die Kolleginnen und Kollegen für Fehler bluten zu lassen, die nicht sie, sondern Banker begangen haben. Es geht uns nicht um Boni, sondern um gerechten Lohn für erbrachte Leistung. Gerade in diesen Krisenzeiten hat sich der Öffentliche Dienst als stabilisierender und verlässlicher Faktor in Deutschland bewiesen.“ Zudem berücksichtige die Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung, vor der der Öffentliche Dienst steht. Stöhr: „Mit den verbesserten Einkommens- und Übernahmeregelungen für die Auszubildenden und der Fortführung des Altersteilzeitmodells können wir die Nachwuchsgewinnung fördern und die Altersstruktur im Öffentlichen Dienst nachhaltig verbessern.“

Stöhr forderte die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die rund 360.000 Beamten des Bundes. „Erst mit der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten wird diese Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss gebracht. Abschmelzungen oder Verzögerungen bei einer entsprechenden Regelung für den Beamtenbereich sind für uns nicht akzeptabel.“

Flugblätter zum Tarifabschluss zum Download (Seite der dbb tarifunion):

* Entgeltplus für Auszubildende (28.02.2010
* Zusätzliche Verbesserungen im Bereich Krankenhäuser und Pflege (28.02.2010)
* Mehr Geld! Mehr Sicherheit! Mehr Perspektive! (28.02.2010)


Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:


Kompromiss beendet Einkommensrunde mit Bund u. VKA


Am 27. Februar 2010 hat sich die DBB Tarifunion mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2010 geeinigt.
Grundlage der Einigung war die einstimmige Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 25. Februar 2010. Auf der Basis dieser Einigungsempfehlung sind die Verhandlungen konstruktiv und zielorientiert geführt und für beide Seiten mit einem Kompromiss zum Abschluss gebracht worden. Jubelstürme unserer Beschäftigten zum Kompromiss sollte aber bitte keiner erwarten!

Neben einer linearen Anhebung der Einkommen enthält die Einigung Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden und zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte, eine Prozessvereinbarung für die Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung sowie eine Erhöhung des Leistungsentgelts.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

Entgelt:
Die Tabellenentgelte werden rückwirkend ab 1. Januar 2010 um 1,2 v.H. erhöht. Zum 1. Januar 2011 erfolgt eine weitere Erhöhung um 0,6 v.H. sowie zum 1. August 2011 um nochmals 0,5 v.H. Dies gilt entsprechend für die Ausbildungsentgelte sowie für die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten.

Als soziale Komponente erhalten die Beschäftigten im Januar 2011 eine Sonderzahlung in Höhe von 240 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend dem individuellen Umfang ihrer Arbeitszeit. Die Auszubildenden und die Praktikantinnen und Praktikanten erhalten zum selben Zeitpunkt eine Sonderzahlung in Höhe von 50 Euro. Die Arbeitgeber haben eine Einigung von einer Erhöhung des Anteils der leistungsorientierten Vergütungselemente abhängig gemacht. Demnach wird das Volumen für das Leistungsentgelt in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 um jeweils 0,25 Prozentpunkte erhöht. Weiterhin werden die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen rückwirkend ab Januar 2010 erhöht. Für Höhergruppierungen ab dem 1. Januar 2010 wird der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 TVöD in den Entgeltgruppen 1 bis 8 von 30 auf 50 Euro angehoben. Für Höhergruppierungen in den Entgeltgruppen 9 bis 15 beträgt der Garantiebetrag statt bisher 60 Euro nunmehr 80 Euro.

Entgeltordnung zum TVöD:
Für alle zwischen dem 1. Oktober 2005 und 31. Dezember 2009 neu eingestellte Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 bis 8 gibt es einen einmaligen Pauschalausgleich in Höhe von 250 Euro. Er wird mit dem Gehalt für Juli 2010 ausgezahlt. Dies gilt auf Antrag entsprechend für übergeleitete „Wechsler“, denen nach dem 30. September 2005 und bis 31. Dezember 2009 Tätigkeiten übertragen wurden, die zu einem neuen Eingruppierungsvorgang geführt haben.

Weiterhin einigten sich die Tarifpartner auf eine Verlängerung der besitzstandswahrenden Regelungen für BAT-Aufstiege (§ 8 Absatz 3 TVÜ) und für BAT-Vergütungsgruppenzulagen (§ 9 Absatz 2a und 3 TVÜ) bis zum 31. Dezember 2012. Ein wesentliches Element der Tarifeinigung ist die Prozessvereinbarung zu den Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD. Hierzu wurde endlich ein konkreter Verhandlungsfahrplan fixiert.

Übernahme von Auszubildenden:
Als strukturelle Maßnahme für die Beschäftigtenstruktur konnte eine Übernahmegarantie für Auszubildende vereinbart werden. Nach der Abschlussprüfung werden die Auszubildenden (nach TVAöD-BBiG) bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf für zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen, wenn sie ihre Prüfung mit der Note „befriedigend“ oder besser bestanden haben. Die Tarifvertragsparteien haben außerdem vereinbart, auch bei den hiervon nicht erfassten Auszubildenden auf eine Übernahme hinzuwirken.

Flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte:
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung hat sich die dbb tarifunion mit den Arbeitgebern auf flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte verständigt. In Restrukturierungs- und Personalabbaubereichen kann bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf auf Antrag des Beschäftigten ab dem 60. Lebensjahr Altersteilzeit nach den Regelungen des Altersteilzeitgesetzes vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dabei einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 v.H. des Regelarbeitsentgelts.

Mindestlaufzeit:
Die Regelungen sind frühestens zum 29. Februar 2012 kündbar.



Bt./28.02.2010


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