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Kompromiss beendet Einkommensrunde mit Bund u. VKA


Am 27. Februar 2010 hat sich die DBB Tarifunion mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2010 geeinigt.
Grundlage der Einigung war die einstimmige Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 25. Februar 2010. Auf der Basis dieser Einigungsempfehlung sind die Verhandlungen konstruktiv und zielorientiert geführt und für beide Seiten mit einem Kompromiss zum Abschluss gebracht worden. Jubelstürme unserer Beschäftigten zum Kompromiss sollte aber bitte keiner erwarten!

Neben einer linearen Anhebung der Einkommen enthält die Einigung Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden und zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte, eine Prozessvereinbarung für die Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung sowie eine Erhöhung des Leistungsentgelts.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

Entgelt:
Die Tabellenentgelte werden rückwirkend ab 1. Januar 2010 um 1,2 v.H. erhöht. Zum 1. Januar 2011 erfolgt eine weitere Erhöhung um 0,6 v.H. sowie zum 1. August 2011 um nochmals 0,5 v.H. Dies gilt entsprechend für die Ausbildungsentgelte sowie für die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten.

Als soziale Komponente erhalten die Beschäftigten im Januar 2011 eine Sonderzahlung in Höhe von 240 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend dem individuellen Umfang ihrer Arbeitszeit. Die Auszubildenden und die Praktikantinnen und Praktikanten erhalten zum selben Zeitpunkt eine Sonderzahlung in Höhe von 50 Euro. Die Arbeitgeber haben eine Einigung von einer Erhöhung des Anteils der leistungsorientierten Vergütungselemente abhängig gemacht. Demnach wird das Volumen für das Leistungsentgelt in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 um jeweils 0,25 Prozentpunkte erhöht. Weiterhin werden die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen rückwirkend ab Januar 2010 erhöht. Für Höhergruppierungen ab dem 1. Januar 2010 wird der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 TVöD in den Entgeltgruppen 1 bis 8 von 30 auf 50 Euro angehoben. Für Höhergruppierungen in den Entgeltgruppen 9 bis 15 beträgt der Garantiebetrag statt bisher 60 Euro nunmehr 80 Euro.

Entgeltordnung zum TVöD:
Für alle zwischen dem 1. Oktober 2005 und 31. Dezember 2009 neu eingestellte Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 bis 8 gibt es einen einmaligen Pauschalausgleich in Höhe von 250 Euro. Er wird mit dem Gehalt für Juli 2010 ausgezahlt. Dies gilt auf Antrag entsprechend für übergeleitete „Wechsler“, denen nach dem 30. September 2005 und bis 31. Dezember 2009 Tätigkeiten übertragen wurden, die zu einem neuen Eingruppierungsvorgang geführt haben.

Weiterhin einigten sich die Tarifpartner auf eine Verlängerung der besitzstandswahrenden Regelungen für BAT-Aufstiege (§ 8 Absatz 3 TVÜ) und für BAT-Vergütungsgruppenzulagen (§ 9 Absatz 2a und 3 TVÜ) bis zum 31. Dezember 2012. Ein wesentliches Element der Tarifeinigung ist die Prozessvereinbarung zu den Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD. Hierzu wurde endlich ein konkreter Verhandlungsfahrplan fixiert.

Übernahme von Auszubildenden:
Als strukturelle Maßnahme für die Beschäftigtenstruktur konnte eine Übernahmegarantie für Auszubildende vereinbart werden. Nach der Abschlussprüfung werden die Auszubildenden (nach TVAöD-BBiG) bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf für zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen, wenn sie ihre Prüfung mit der Note „befriedigend“ oder besser bestanden haben. Die Tarifvertragsparteien haben außerdem vereinbart, auch bei den hiervon nicht erfassten Auszubildenden auf eine Übernahme hinzuwirken.

Flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte:
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung hat sich die dbb tarifunion mit den Arbeitgebern auf flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte verständigt. In Restrukturierungs- und Personalabbaubereichen kann bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf auf Antrag des Beschäftigten ab dem 60. Lebensjahr Altersteilzeit nach den Regelungen des Altersteilzeitgesetzes vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dabei einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 v.H. des Regelarbeitsentgelts.

Mindestlaufzeit:
Die Regelungen sind frühestens zum 29. Februar 2012 kündbar.



Bt./28.02.2010


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