Alterszeitmodelle ––Flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte bis 31.12.2016
Altersteilzeit auf Grundlage Altersteilzeitgesetz; das heißt:
- Teilzeit- oder Blockmodell20 Prozent
- Aufstockung auf das Teilzeit-Entgelt
- Rentenaufstockung für 80 Prozent des Teilzeit-Entgelts
- Dauer bis zu 5 Jahre
Individuelle Voraussetzungen unterschiedlich:
- in Restrukturierungs-/ Stellenabbaubereichen frühestens ab 60, auf Antrag und nur bei dienstlichem / betrieblichem Bedarf
- in anderen Bereichen zwar mit Anspruch ab 60; Anspruch aber nur für bis zu 2,5 Prozent der Tarifbeschäftigten eines Ressorts bzw. einer Verwaltung / eines Betriebes (2,5 Prozent-Quote)
- 2,5 Prozent-Quote schließt Beschäftigte in „alter“ Altersteilzeit nach TV ATZ, die noch andauert, mit ein!!!!!
FALTER: Angebotsmodell einer flexiblen Alterszeitregelungmit 50 Prozent Teilzeit und 50 Prozent Rentefür die Dauer von 4 Jahren
- Beginn 2 Jahre vor Renteneintrittsalter Wechsel in Teilzeitmodell
- ab Renteneintrittsalter für weitere 2 Jahre Anschlussarbeitsvertrag in Teilzeit
- Durchgängig 50 Prozent Arbeitszeit und Entgelt
- Durchgängig 50 Prozent TeilrenteKein Rechtsanspruch auf FALTER
Quelle: dbb