Auslandsreisekosten
Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder erlassen
Am 22. Oktober 2024 wurde eine neue allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder erlassen, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Beträge: Die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder werden in einer Anlage festgelegt, die die genauen Beträge ausweist.
Die Anlage findet ihr hier
- Mittagsverpflegung: Wenn während einer Auslandsdienstreise die Mittagsverpflegung in einer Kantine eingenommen wird, beträgt das Auslandstagegeld 80 % des in der Anlage angegebenen Betrags.
- Übernachtungen ohne Nachweis: Für notwendige Übernachtungen ohne belegmäßigen Nachweis beträgt das Auslandsübernachtungsgeld 50 % des entsprechenden Betrags, jedoch maximal 30 Euro.
Diese Änderungen sind relevant für die Planung und Abrechnung von Auslandsdienstreisen ab 2025!