30. März 2012

§ 147 Abs. 2 BBG geändert - Ernennung zum BaL jetzt möglich. Der volle Einsatz der DPolG Bundespolizeigewerkschaft für eure Interessen hat sich wieder gelohnt.


Durch die Veröffentlichung des Fachkräftegewinnungsgesetzes vom 21. März 2012 im Bundesgesetzblatt können alle PVB/-innen, die vor Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetz ihre Laufbahnprüfung abgelegt haben, auf Antrag sofort zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Wir erwarten deshalb bereits in den nächsten Tagen die Umsetzung und Ernennung betroffener Kolleginnen und Kollegen zu Beamten auf Lebenszeit.
"Es war ein langer Weg, die Fehler der Bundesregierung auszubügeln", so der 2. Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Hans-Joachim Zastrow. Aber der ehemalige Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat seine mir persönlich am 09.Dezember 2010 gegebene Zusage, das Rechtproblem zu heilen, eingehalten.
"Auch, wenn der Gesetzgebungsvorgang fast ein Jahr länger als erwartet gedauert hat, kann mit Fug und Recht behauptet werden: Ohne den sehr frühen, konsequenten und hartnäckigen Einsatz unserer Gewerkschaft wäre es nicht zu dieser Korrektur des Gesetzgebers gekommen“, so Zastrow.
Die Änderung konkret:
Dem § 147 (2) BBG wird folgender Satz angefügt:
"Abweichend von Seite 1 werden Beamtinnen und Beamte, die vor dem 1. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, auf Antrag in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen wenn
1. sie sich in der Probezeit in vollem Umfang bewährt haben und
2. seit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mindestens drei Jahre vergangen sind.“
Diese Verbesserungen sieht das Fachkräftegewinnungsgesetz auch vor:
- Einführung eines Personalgewinnungszuschlags zur anforderungsgerechten Besetzung von Dienstposten,
- Ausgleich von Verringerungen der Bezüge (Zuschläge) bei Versetzungen in den Bundesdienst,
- Einführung einer Verpflichtungsprämie für polizeiliche Auslandsverwendungen in besonderen Einzelfällen,
- Verbesserung beim Eingangsamt für IT-Fachkräfte und in technischen Fachverwendungen in Sonderlaufbahnen des gehobenen Dienstes