06. April 2019

6-Augen Gespräch mit Staatssekretär Stephan Mayer

Zu einem intensiven Gedankenaustausch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Stephan Mayer trafen sich Bundesvorsitzender Ernst G. Walter und der 1. Stellvertreter Heiko Teggatz im Deutschen Bundestag.

Aktuelles Thema Nummer 1 waren die Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zum neuen Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BestMG).

“Mit dem BestMG werden ausschließlich positive Aspekte geregelt”, hatte Staatssekretär Mayer noch im Januar zu den über 800 Teilnehmern der dbb-Jahrestagung in Köln gesagt.

Mit Blick auf diese Aussage bezeichneten Walter und Teggatz die geplante Halbierung des ruhegehaltsfähigen Familienzuschlags in der Stufe 1 als völlig unverständlich, da es sich hierbei gerade nicht um einen positiven Effekt für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen handelt, sondern um echte finanzielle bis ins Pensionsalter hineinwirkende Einbußen.

Gelobt wurde dagegen die geplante Erhöhung der Polizeizulage, die unverständlicher Weise in den letzten Jahrzehnten eingefroren war. Die nun avisierte Erhöhung um 40% auf künftig 190 Euro monatlich halten wir deshalb nicht nur für angemessen, sondern auch für längst überfällig und dringend geboten. Um eine solche jahrelange Stagnation in Zukunft zu vermeiden, wurde Herrn Staatssekretär Stefan Mayer von Seiten der DPolG Bundespolizeigewerkschaft die künftige Dynamisierung der Polizeizulage vorgeschlagen.

Die DPolG-Vertreter wiesen in dem Gespräch nochmals eindringlich darauf hin, dass die Belastungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mit der Pensionierung enden, sondern nachweislich bis in den Ruhestand fortwirken. Deshalb muss der Bund wie bereits bei den großen Länderpolizeien in Bayern und Nordrhein-Westfalen geschehen und für die Polizei in Sachsen geplant, endlich wieder die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für alle Bundespolizistinnen und –polizisten herstellen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert das BMI deshalb dazu auf, die Polizeizulage analog der Regelung in Bayern einer Amtszulage gleichzustellen und sie damit dauerhaft ruhegehaltsfähig zu machen.

Abschließend erläuterten Ernst G. Walter und Heiko Teggatz dem Parlamentarischen Staatssekretär unsere Forderungen zu den verschiedenen Zulagen. Dabei bestätigte Stephan Mayer, dass die Zulagen für Personenbegleiter Luft (PBL) rückwirkend zum 01.01.2019 eingeführt werden sollen. Damit unsere szenekundigen Beamtinnen und Beamten (SKB) bei der Zulagenregelung nicht erneut leer ausgehen, wiesen die Gewerkschafter nicht nur auf die besondere Gefährdung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen hin,

sondern auch auf die finanziellen Nachteile, die durch den Wegfall der Wechselschichtzulage entstehen.

Hier nochmal die Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zum BestMG im Detail:

(siehe Beitrag vom 20.02.2019):

  • Familienzuschlag / Auslandsverpflichtungsprämie
  • Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Sicherheitszulage / Zusammentreffen von Pension und Rente (§ 55 BeamtVG)
  • Szenekundige Beamte / Personenschützer BKA
  • Personenbegleiter Luft – PBL Zulage
  • Ballungsraumzulage / Fachkräftegewinnung Ärzte / IT Fachkräfte
  • Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) / Dienst zu wechselnden Zeiten (DwZ)
  • Bereitschaftspolizei
  • Bundespolizei See
  • Flugdienst
  • Spezialeinheiten
  • Entschärferdienst / Diensthundeführer mit Sprengstoffspürhund