12. Dezember 2024

Bundeslaufbahnverordnung

Änderung Bundeslaufbahnverordnung – Bachelor-Professionel

Anpassung des Laufbahnrechtes an europäisches Recht zieht die Anpassung der Bundespolizeilaufbahnverordnung und Tarifrecht nach sich.

Änderung Bundeslaufbahnverordnung – Bachelor-Professionel

Der Deutsche Qualitätsrahmen (DQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er soll zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Um transparenter zu machen, welche Kompetenzen im deutschen Bildungssystem erworben werden, definiert er acht Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entsprechen.

Die meisten Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirte, Fachkaufleute und Meister sind dem Niveau 6 und die Abschlüsse Betriebswirt, Technischer Betriebswirt und Berufspädagoge dem Niveau 7 zugeordnet. Seit dem 1. Juli 2014 wird auf den Abschlusszeugnissen dieser zugeordneten IHK-Fortbildungsprüfungen ausgewiesen, welchem DQR-Niveau der erreichte Abschluss entspricht.

Mit der Zuordnung zu den DQR-Stufen 6 und 7 befinden sich die IHK-Abschlüsse der Höheren Berufsbildung auf denselben Stufen wie die Bachelor- und Masterabschlüsse der Hochschulen. Der beruflichen Weiterbildung wird damit offiziell der Stellenwert zugesprochen, der ihr auch gebührt. Denn im DQR ist nun amtlich, dass berufliche und akademische Bildung zwar nicht gleichartig, aber gleichwertig sind.

Nun soll durch eine Anpassung des Laufbahnrechtes, der Bundeslaufbahnverordnung (BLV), das europäische Recht in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist dringend geboten und seit Langem überfällig. Meister, Techniker und auch Fachwirte werden seit einiger Zeit als „Bachelor Professional” in der jeweiligen Fachrichtung betitelt und sollen nun in der BLV berücksichtigt werden. Notwendig wird nun allerdings auch, dass die Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV) angepasst wird, um diese Abschlüsse ebenfalls im Laufbahnrecht der Bundespolizei berücksichtigen zu können.

Ein nächster notwendiger Schritt muss im Anschluss der Änderung der BLV allerdings auch erfolgen. Meister, Techniker und Fachwirte mit dem Bildungsniveau DQR 6 müssen im Tarifrecht ebenfalls entsprechend diesem Bildungsniveau eingruppiert werden können. Nach dem TV Entgeltordnung Bund sind u. a. Meister, Techniker und Fachwirte der Entgeltgruppe 8 also dem mittleren Dienst zugeordnet. Das BMI, Abteilung B wurde von uns auch darauf hingewiesen, dass das BMI die notwendigen Änderungen in entsprechende Tarifverhandlungen aufnehmen sollte und muss.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

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