11. August 2019

Änderung der Pausenregelung im Bereich BPOLI See

Mit großem Unverständnis haben wir die neue Verfügungslage des BPOLP zur Pausenanrechnung unserer seegehenden Einheiten zur Kenntnis nehmen müssen.

Diese Umsetzung entspricht nach unserem Verständnis nicht dem Sinngehalt des Pausenerlasses vom 25.06.2018. Wir werden diese Verfügungslage auf allen Ebenen in Frage stellen.

Die Zeit ist darüber hinaus überreif für eine klare und gerechte Arbeitszeitregelung im Bereich der Schiffs- und Bootsbesatzungen.

„So zumindest, wird das Attraktivitätsproblem im Seebereich nicht gelöst werden! Bei der Umsetzung neuer Pausenregelungen sind nach unserem Verständnis die Personalvertretungen selbstverständlich entsprechend zu beteiligen!“ Unser Mitglied im Bundesvorstand, Oliver Ehmsen, bezeichnete diese Umsetzung des Pausenerlasses als "Dolchstoß für die eigenen Leute"!

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft unterstützt die Bundespolizei seit geraumer Zeit bei der Personalgewinnung für den Seebereich.
"Wir sollten die Aufgabenwahrnehmung so attraktiv wie möglich gestalten, um dauerhaft geeignetes Personal zu gewinnen“.

„Solche Maßnahmen unterstützen nicht das Vorhaben", so der Bezirksverbandsvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Kai Dittelbach