17. August 2018

„Als neue Stammkraft bist Du im AFZ herzlich willkommen – aber Dein jahrelanger Hausarzt ist ab heute Geschichte...“

Schon lange werden Lehrkräfte zur Entlastung und Unterstützung in der Ausbildung für die immer größer werdende Zahl an Dienstanfängern gesucht.

Die Begrüßung des neuen Lehrpersonals im AFZ war laut Beschreibung eines älteren Kollegen, der sich von einer Dienststelle im Einzeldienst zu einem AFZ hatte versetzten lassen, sehr freundlich. Aber was er dann erlebte, schreckt inzwischen viele Kollegen von einem ähnlichen Weg ab. Grund ist ein unscheinbares Schreiben mit folgenschwerem Inhalt, das dem neuen Stammpersonal unmittelbar im Anschluss an die freundliche Begrüßung ausgehändigt wird. Darin heißt es:
„Hiermit fordere ich sie auf, bis zum…, Ihre Heilfürsorgekarte abzugeben. Ab sofort ist der PÄD (Polizeiärztlicher Dienst) hier im AFZ ihr Hausarzt.“ 
„Na toll,“ so der Kommentar eines Betroffenen, „jetzt darf ich im Krankheitsfall jedes Mal zig Kilometer zum AFZ fahren, statt zu Hause zum Hausarzt meines Vertrauens zu gehen, der mich und meine gesamte gesundheitliche Vita seit Jahren kennt.“

Wir haben nachgefragt und das Bundespolizeipräsidium darum gebeten, für das Stammpersonal in den Aus- und Fortbildungszentren die durchaus mögliche Ausnahmeregelung zuzulassen. Die Vizepräsidentin des BPOLP erteilte unserer Bitte für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in ihrem Antwortschreiben jedoch eine klare Absage und zog sich auf die geltenden Heilfürsorgevorschriften zurück.

Aktuelle Realität beim PÄD in den AFZ sind überfüllte Wartezimmer und viele Tage, an denen keine Sprechstunde stattfindet. Tatsächlich hat der PÄD mit tausenden Dienstanfängerinnen und Dienstanfängern derzeit mehr als genug zu tun. So ist es denn auch keine Seltenheit, dass die neuen Kollegen des Stammpersonals nach umständlicher Anreise von zu Hause schließlich eine Überweisung zu ihrem „alten“ Hausarzt erhalten, zu dem sie dann den gleichen langen Weg wieder zurückfahren dürfen. Damit sind nicht nur vermeidbare gesundheitliche Unannehmlichkeiten verbunden, sondern auch ein völlig überflüssiger Verwaltungsaufwand, der alle Beteiligten zusätzlich unnötig belastet.

Nur, damit hier keine Missverständnisse entstehen: Niemand will den PÄD abschaffen. Der Polizeiärztliche Dienst (PÄD) in der Bundespolizei leistet eine hervorragende Arbeit und ist insbesondere für die vielen Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung ein unverzichtbarer Bestandteil der dienstlichen Fürsorge. Dies wird von uns nicht nur anerkannt, sondern dafür gilt den Bundespolizeiärzten sowie allen beim PÄD beschäftigten Kolleginnen und Kollegen unser größter Dank und Respekt.

Aber wenn selbst die Kollegen im PÄD für Veränderungen der für die Betroffenen unbefriedigenden Verfahrensweise plädieren, weil sie sich dann viel besser auf die noch viele Jahre andauernde Einstellungsoffensive bei der Bundespolizei konzentrieren könnten, ist es umso unverständlicher, warum sich das Bundespolizeipräsidium in dieser Frage so unnachgiebig zeigt.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende Franz-Eike Lange bringt es auf den Punkt: „Die unflexible Haltung des BPOLP ist uns völlig unverständlich. Vielleicht fällt es der Behörde aber auch nur deshalb so schwer, die Nöte derjenigen, die durch die Versetzung zum AFZ plötzlich den Hausarzt ihres persönlichen Vertrauens verlieren, ernsthaft zu verstehen, weil die Damen und Herren Entscheidungsträger selbst in der Regel beihilfeberechtigt und damit Privatpatienten sind.“

Bundesvorsitzender Ernst G. Walter ärgert sich über die Antwort aus dem BPOLP: „Statt schnelle und unbürokratische Abhilfe in Form einer Ausnahmeregelung für das Stammpersonal zu schaffen, verfahren die Verantwortlichen lieber nach dem Motto „und der Beamte schloss messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf!“

Walter weiter: „Es steht zu befürchten, dass als Folge dieses Verfahrens nicht nur der Frust bei den betroffenen Stammkräften in den AFZ steigt, sondern dass zudem dringend notwendige Bewerbungen von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu den AFZ’en ausbleiben werden. Das uneinsichtige Verhalten der Behörde, bietet also letztlich für niemanden einen Vorteil und sollte daher dringend überdacht werden.“

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert deshalb erneut für das gesamte Stammpersonal in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Bundespolizei die Einführung der Heilfürsorgekarte mit der Wahlmöglichkeit, den PÄD zu kontaktieren oder den Hausarzt am Wohnort. Kolleginnen und Kollegen, denen die Ausbildung junger Menschen anvertraut wird, sollte auch so viel Vertrauen entgegengebracht werden, dass sie verantwortungsvoll mit einer Heilfürsorgekarte umgehen.