Polizeibeauftragter BUND
Ampel beschließt Polizeibeauftragten im Bund
Bundespolizeigewerkschaft bittet Staatsoberhaupt um genaue Prüfung der Verfassungskonformität des Gesetzes!
DPolG Bundespolizeigewerkschaft bittet Staatsoberhaupt um genaue Prüfung der Verfassungskonformität.
In einem Anschreiben an den Bundespräsidenten, Dr. Frank-Walter Steinmeier bittet der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz um einen besonderen Augenmerk, bei der Prüfung dieses Gesetzes gem. Artikel 82(1) Satz 1 GG. Während die Polizeibeauftragten in Schleswig-Holstein und Brandenburg eher einen vermittelnden Auftrag haben, soll der Polizeibeauftragte im Bund parallel zur Justiz, Staatsanwalt und Behörde ermitteln dürfen. Aus unserer Sicht verstößt das Gesetz in dieser Form gegen die Verfassung.