DPolG Bundespolizei nimmt Stellung zum aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) vom 20.08.2024
Das Bundesministerium des Innern hat am 20.08.2024 einen gegenüber dem Ausgangsentwurf von Januar 2023 fortgeschriebenen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung“ mit Frist zur Stellungnahme bis zum 25.09.2024 übersandt.
Gleichzeitig wurde zu einem Beteiligungsgespräch am 11.10.2024 eingeladen.
Der Entwurf wurde den Bundesbeamtengewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.09.2024 zugeleitet.
Eine kurze zusammenfassende Bewertung von allen beteiligten Bundesbeamtengewerkschaften stellt die DPolG Bundepolizei vor.
Unabhängig davon werden die Anmerkungen in die formalen Stellungnahmen des dbb beamtenbund und tarifunion für das Beteiligungsgespräch nach §118 BGB einfließen.
Die DPolG bundespolizeigewerkschaft nutz so bereits frühzeit die Möglichkeit am Gesetzgebungsverfahren teil zu nehmen.