Arbeitszeitrecht gilt auch für Polizisten!
Klare Forderung der DPolG Bundespolizei:
"Darum nun endlich auch eine Arbeitszeitverordnung für die Bundespolizei!"
Das BMI beabsichtigt noch in dieser Legislaturperiode die Arbeitszeitverordnung (AZV) aufgrund der aktuellen nationalen und europäischen Rechtsprechung entsprechend anzupassen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert schon seit Jahren eine eigene Arbeitszeitverordnung für die Bundespolizei, um den spezifischen Notwendigkeiten des Polizeidienstes endlich arbeitszeitrechtlich gerecht zu werden.
Wir appellieren deshalb an die Bundesinnenministerin, jetzt einen entsprechenden Vorstoß zu machen. Gerne stehen wir hierzu unterstützend und beratend zur Verfügung.
In dieser AZV BPOL könnten beispielsweise „echte“ Langzeitkonten (Lebensarbeitszeitkonten), Reduzierungen der Wochenarbeitszeiten für langjährig Schichtdienstleistende, realitätsnahe Pausenregelungen, Stundenvergütungen von Einsätzen und Rüstzeiten, Beschränkungen von Rufbereitschaften sowie familienfreundlichere Einsatz- und Schichtpläne geregelt werden.
„Wenn nicht jetzt, wann dann?“, so der stellv. Bundesvorsitzende Oliver Ehmsen.