02. Februar 2019

Beförderung? Das wird dauern…

Schon wird in den Gängen offen über die diesjährige Beförderungsrunde gesprochen, denn es gibt wieder so viel zu verteilen, wie in den letzten Jahren auch. Viele fragen sich, ob sie dieses Jahr dabei sein werden, andere, ob sie wieder dabei sein werden und einige wären froh, wenn sie endlich dabei sein könnten. Denn noch stehen in zahlreichen Direktionen Entscheidungen der Gerichte zur letzten Beförderungs-/Beurteilungsrunde aus.

Bei der Direktion Berlin geht bei den Beförderungen von A10 zu A11 zurzeit gar nichts. Wie es ausschaut wird das noch geraume Zeit so bleiben, jedenfalls dann, wenn man davon ausgeht, dass es ein Hauptsacheverfahren vor den zuständigen Gerichten in Berlin und Brandenburg geben und deshalb mit einer Wartezeit von mehreren Jahren zu rechnen sein wird.

Dabei könnte sich dieser Stillstand in diesem Jahr auch auf andere Beförderungen ausdehnen, denn die Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) haben der Direktion Berlin nicht gerade ein gutes Zeugnis ausgestellt: Das Gericht geht davon aus, dass sich nach summarischer Prüfung eine Vielzahl der dem Gericht übersandten Anlassbeurteilungen als rechtswidrig erweisen dürften, weil sie zur Begründung des Gesamtergebnisses gleichlautende oder vergleichbare „Leerformeln“ enthalten! Ein Satz, den man ruhig öfter lesen sollte, um die gesamte Tragweite überschauen zu können: „Die Begründung der Gesamtnote ergibt sich aus der Zusammensetzung aller vergebenen Noten der Leistungsmerkmale unter Beachtung der Gewichtung …“. Damit sind nach Auffassung des Gerichtes alle die Anlassbeurteilungen rechtswidrig, die diesen Satz enthalten – auch über die Besoldungsgruppe A10 hinaus.

Überraschend finden das viele Beurteilte nicht, denn auch sie können sich ebenfalls keinen Mehrwert aus der „Leerformel“ machen: Verheimlicht doch der Beurteiler, wie er zu dieser Einschätzung gekommen ist und weicht für ihn unangenehmen Rückfragen aus. Nachvollziehbarkeit sieht anders aus. „Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden. Diese Gewichtung bedarf […] schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet, dass Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann.“, so das Verwaltungsgericht. Ein vernichtender Leberhaken, der die Direktion für lange Zeit die Luft nehmen dürfte und furchtvoll auf die diesjährige Beförderungsrunde blicken lässt. Muss sie doch befürchten, dass auch die anstehenden Beurteilungen angefochten und damit gar keine Beförderungen möglich sein werden.

Die Schuld an dieser Misere wird hin- und hergeschoben. Aber ihren Anfang nimmt die gesamte Misere in den unausgegorenen Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinien, die endlich überarbeitet gehören. „Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat in den zuständigen Personalräten stets darauf gedrängt, einen „Dreiklang“ von Beurteilungsrichtlinie, Beförderungsrichtlinie und Personalentwicklungskonzept zu erzeugen. Leider hat das niemand hören wollen!“, sagt der Bezirksverbandsvorsitzende Axel Bonitz. „Wenn auf diesem dünnen Fundament dann noch – wie vom Gericht festgestellt – handwerkliche Fehler hinzukommen, dann bricht das gesamte Haus zusammen, die Baustelle steht über Jahre!“, so Bonitz. „Das ist schon deshalb bedauerlich, weil wertvolle Zeit für die zur Beförderung anstehenden Beamtinnen und Beamten unwiderruflich verstreicht.“, so Bonitz.

Für die Beförderungen zum A11 zeichnet sich also keine kurzfristige Lösung ab! Derzeit hoffen alle auf die in dieser Sache noch ausstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin. Vielleicht entscheidet dieses anders oder geht die Direktion Berlin ein weiteres Mal auf die Bretter? Leidtragende sind diejenigen, die nicht befördert werden, das steht fest!

Diejenigen, die auf den Beförderungsrangfolgelisten anderer Beförderungsämter auf den ersten Plätzen stehen, dürfen daher keineswegs gewiss sein, befördert zu werden. Die Wahrscheinlichkeit, am Ende des Jahres ebenfalls Beteiligte in einem Verwaltungsgerichtsverfahren zu sein, ist wahrscheinlicher …

„Völlig absurd ist, auf die klagenden Beamten zu schimpfen und zu versuchen, ihnen die Schuld am Stillstand zuzuweisen,“ sagt Bonitz. Äußerst bedauerlich ist für den Gewerkschafter, dass Präsidium, BMI und den verantwortlichen Personalvertretungen diese Entwicklung offensichtlich völlig egal zu sein scheint. „Statt erst nach der nächsten Regelbeurteilung eine Auswertung der Richtlinien durchführen zu wollen, müssen sofort alle Beteiligten endlich ihre Hausaufgaben machen und die Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinie schnellstmöglich überarbeiten“, appelliert der Chef der DPolG Bundespolizeigewerkschaft von Berlin und Brandenburg. Wenn man an den Regelbeurteilungen im 3 – Jahres – Zeitraum festhalten wolle, so könne man u.a. nach 18 Monaten einen Aktuellen Leistungsnachweis zur Erstellung von aktualisierten Beförderungsrangfolgelisten und für Auswahlverfahren erstellen. Das derzeitige System der Anlassbeurteilungen ist dazu offensichtlich nicht geeignet. Bonitz könne verstehen, wenn sich weitere Beamte aus anderen Besoldungsgruppen den Klagen anschließen und sicherte den DPolG Mitgliedern bereits Rechtsschutz zu.

veröffentlicht unter www.dpolg-berlin-brandenburg.de


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