06. April 2017

Beihilfe für Versorgungsempfänger – Besserung in Sicht!

Der Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), Florian Scheurle, bedauert im Gespräch mit dem Vorstand der DPolG Bundespolizeigewerkschaft die in Teilen immer noch zu langen Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe zutiefst, stellt aber aufgrund bereits eingeleiteter Maßnahmen deutliche Verbesserungen fest und prognostiziert zeitnah die Beseitigung des Bearbeitungsstaus.

Der stellv. Bundesvorsitzende Franz-Eike Lange und der Bundesgeschäftsführer Jörg Stüven der DPolG Bundespolizeigewerkschaft trugen beim Präsidenten des BADV die nicht abreißenden Beschwerden der Beihilfeempfänger vor. Präsident Florian Scheurle, der für Beihilfe zuständige Abteilungspräsident Thomas Vogelsang und der Unterabteilungsleiter Jens Dechow stellten einerseits die Hintergründe dar, die zu den Verzögerungen führen und andererseits die zahlreichen Bemühungen, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Wesentlicher „Stolperstein“ ist demnach die 2016 eingeführte Software eBIV (elektronische Beihilfebearbeitung in der Verwaltung). Sie arbeitete nicht stabil und war fehlerbehaftet. Als erste Reaktion darauf wurden nicht alle Bearbeitungszentren auf eBIV umgestellt. Eine Rückumstellung der bereits migrierten Zentren auf das alte Bearbeitungssystem ist allerdings nicht möglich. Folglich stauten sich die Anträge, die Bearbeitungszeiten verlängerten sich. Zusätzlich erhöhten sich zum Jahreswechsel die eingereichten Anträge, was zu einer erneuten Verlängerung der Bearbeitungszeiten führte.

Nach einem Softwareupdate im Dezember 2016 läuft eBIV nun stabiler. Seither konnten mehr Anträge bearbeitet werden. Die Antragsteller merkten hiervon nichts, weil sich die Wartezeiten aufgrund der Anzahl der eingereichten Anträge sogar noch verlängerten. Seit Februar 2017 bearbeitet das BADV mehr Anträge, als eingereicht werden. Das Verhältnis von unbearbeiteten zu bearbeiteten Vorgängen verringert sich von Tag zu Tag, so dass Präsident Scheurle zuversichtlich ist, dass die Bearbeitungszeiten bis spätestens zum Sommer in einstelligen Bearbeitungstagen erfolgen wird.

Weiteren Kritikpunkte der DPolG-Mitglieder sind die mangelhafte Erreichbarkeit und das Fehlen von Eingangsbestätigungen. Hierzu versicherten die Vertreter des BADV, dass sie in den zurückliegenden Monaten den Schwerpunkt auf die Antragsbearbeitung gelegt und erst kürzlich das Personal der Hotline aufgestockt hätten, so dass nunmehr wieder eine verbesserte Erreichbarkeit gewährleistet sei. Eine Eingangsbestätigung zu versenden würde einen zusätzlichen Arbeitsschritt bedeuten, der zu Ungunsten der Bearbeitungszeit ginge. Dass Anträge verloren gegangen sind, hänge mit der neuen Software zusammen. Dieser gravierende Fehler sollte allerdings mit dem Softwareupdate von Dezember 2016 ausgemerzt sein.

Empfehlung:

  • Fügen Sie den Anträgen auf Beihilfe nicht mehr als 10 Rechnungen/Rezepte bei.
  • Ab einem Abrechnungsbetrag von über 3.500 Euro werden die Anträge bevorzugt bearbeitet.
  • Achten Sie bei der Einreichung der Anträge insbesondere auf Vollzähligkeit der Rechnungen/Rezepte usw., sowie die Unterschrift.

„Wir haben uns davon überzeugen können, dass das BADV angesichts der gravierenden Softwareprobleme auch durch freiwillige Arbeit an Samstagen bemüht ist, die langen Bearbeitungszeiten rasch unter 10 Arbeitstage zu reduzieren.“, sagt Franz-Eike Lange als Fazit aus dem Gespräch. „Wir bitten die Beihilfeempfänger dennoch um regelmäßige Information an die Seniorenbeauftragten der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, um ggf. erneut reagieren zu können, wenn sich die Zeiten nicht deutlich verringern!“
Hinsichtlich der Forderung nach einer Beihilfekarte wird die DPolG Bundespolizeigewerkschaft die Gespräche fortsetzen.