18. Mai 2019

Belastungen durch den Polizeiberuf müssen langfristig betrachtet werden!

Zum Umgang mit Fristen bei posttraumatischen Belastungsstörungen aus Einsatzerlebnissen…
Der Bundespolizeialltag im Inland, insbesondere aber auch im Ausland, wird nicht selten von psychisch belastenden Ereignissenbegleitet und geprägt.
Oft merken die betreffenden Kolleginnen und Kollegen nicht sofort, dass die Erlebnisse nachhaltig auch auf die Psyche wirken und nicht abschließend verarbeitet werden können.
Schlafstörungen, Albträume, Aggressionen und Erschöpfungszustände treten in der Folge erst allmählich, manchmal erst mehrere Jahre später und oft gesteigert auf.
Hierzu regelt das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) mögliche Ansprüche der Betroffenen.

Im § 45 BeamtVG sind hierzu die Melde- bzw. Ausschlussfristen geregelt. Grundsätzlich gilt hier eine Zweijahresfrist.
In vielen Fällen wird eine mögliche Kausalität zwischen schädigendem Ereignis (Unfall) und einer Belastungsstörung jedoch erst nach vielen Jahren erkennbar.
Hier müssen nach Überzeugung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft pragmatische Lösungen her, damit Versorgungslücken oder Ansprüche nicht der Ausschlussfrist unterliegen.
„Wir empfehlen betreffenden Kolleginnen und Kollegen daher schon jetzt, belastende Ereignisse im Zweifel dem Dienstherrn zu melden und umfangreich zu dokumentieren“, so dass Bundesvorstandsmitglied Oliver Ehmsen.


Der Beauftragte für Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen Frank Richter arbeitet bereits seit einiger Zeit aktiv in zwei Arbeitsgruppen der AGSV Polizei Bund und Länder sowie der HSBV der Bundespolizei mit, die sich in zahlreichen Gesprächen mit Ärzten, Juristen und Politikern um Lösungsansätze bemühen.
Der Bundesvorsitzende Ernst G. Walter ergänzt: „Auch am Beispiel dieses Themas wird einmal mehr sehr deutlich, dass die durch den Polizeiberuf hervorgerufenen Belastungen in der Regel langfristige Folgen haben, die auch mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nicht enden.
Deshalb halten wir mit allem Nachdruck an unserer Forderung fest, wie in NRW und Bayern bereits geschehen auch die Polizeizulage für Bundespolizisten endlich wieder wie früher ruhegehaltsfähig zu machen.“