10. Mai 2022

Anpassung der Kinderbetreuungssätze bei Fortbildungsmaßnahmen

Betreuungskosten anheben!

Wir fordern die Anpassung der Erstattungssätze auf mindestens das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen!

Mit einer Verfügung vom 6. Juni 2011 hat das Bundespolizeipräsidium die Erstattung der Kinderbetreuungskosten anlässlich der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen geregelt. Die Erstattungssätze orientieren sich an den Sätzen, die die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Im Jahr 2011 betrugen diese 8,- Euro je Stunde, höchstens jedoch 64,- Euro pro Tag.

Seit 2011 haben die gesetzlichen Krankenkassen diese Sätze regelmäßig angepasst. Die Verbraucherzentrale teilt hierzu mit, dass die Erstattungssätze mittlerweile auf 10,25 Euro je Stunde, höchstens jedoch auf 82,- Euro je Tag angehoben worden sind.

Nun ist es an der Zeit auch bei der Bundespolizei diese Erstattungssätze anzupassen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert die Verfügung vom 6. Juni 2011 auf die derzeit geltenden Erstattungssätze der Krankenkassen anzupassen.

“Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt, die Bundespolizei als „familienfreundlichen Betrieb“ weiter auszubauen”, so die Bundesgleichstellungsbeauftragte der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Gabriele Gärthöffner. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ein Stück weiter gefördert.