Die DPolG Bundespolizei begrüßt die geplante Überarbeitung der Rahmendienstvereinbarung zum Behördlichen Gesundheitsmanagement (BGM). Gleichzeitig machen wir deutlich: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das BGM grundlegend zu modernisieren und den heutigen Anforderungen anzupassen.
Ein leistungsfähiges Behördliches Gesundheitsmanagement ist weit mehr als ein Sportangebot. Es ist ein wesentlicher Baustein einer modernen Personalpolitik. Es dient der Gesundheitsprävention, stärkt die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten, begegnet den Herausforderungen des demografischen Wandels und macht die Bundespolizei als Arbeitgeber attraktiver.
Die derzeitige Rahmendienstvereinbarung stammt aus dem Jahr 2013. Seit ihrer Einführung wurde sie nicht grundlegend weiterentwickelt. Aus Sicht der DPolG Bundespolizei entspricht sie in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Wo sehen wir Handlungsbedarf
Besonders kritisch sehen wir die unverbindliche Ausgestaltung der bestehenden Regelungen. Häufige Formulierungen wie „sollte“ führen dazu, dass Maßnahmen des Gesundheitsmanagements in der Praxis unterschiedlich umgesetzt oder mit Verweis auf dienstliche Gründe gar nicht erst ermöglicht werden.
Auch die Rolle der Führungskräfte muss gestärkt werden. Gesundes Führen darf kein Zufall sein. Führungskräfte benötigen verbindliche Qualifizierungen, um Gesundheitsprävention aktiv in ihren Verantwortungsbereichen umzusetzen.
Ein weiterer Schwachpunkt ist die finanzielle Ausstattung. Den Dienststellen fehlen häufig eigene, flexibel einsetzbare Haushaltsmittel, um kurzfristig Gesundheitsangebote, Sportstätten oder externe Trainer finanzieren zu können. Dadurch scheitern gute Ideen oftmals an bürokratischen Hürden.
Zudem reicht der derzeitige Zeitansatz von lediglich zwei Stunden pro Monat nicht aus, um nachhaltige Gesundheitsförderung zu ermöglichen. Besonders Beschäftigte im Verwaltungs- und Tarifbereich sind hier benachteiligt, da sie die regulären Sportangebote der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten vielfach nicht nutzen können.
Auch die zunehmende mobile Arbeit muss künftig angemessen berücksichtigt werden. Gesundheitsförderung darf nicht an der Bürotür enden.
Unsere Forderungen
Die DPolG Bundespolizei fordert deshalb eine umfassende Modernisierung des Behördlichen Gesundheitsmanagements. Dazu gehören insbesondere:
Jetzt die Chance nutzen
Die Überarbeitung der Rahmendienstvereinbarung bietet die einmalige Gelegenheit, das Behördliche Gesundheitsmanagement zukunftsfähig aufzustellen. Die DPolG Bundespolizei wird diesen Prozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass ein modernes, nachhaltiges und praxisnahes BGM für alle Beschäftigten der Bundespolizei entsteht.
Denn eines ist klar: Behördliches Gesundheitsmanagement ist mehr als nur Sport – es ist eine Investition in die Menschen, die täglich für die Sicherheit unseres Landes arbeiten.