07. Dezember 2021

Abrechnung G7 Elmau 2015

BMI sagt zu, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die damals einen Antrag auf Zeitgutschrift gestellt haben ihre Stunden bekommen!

Nach mehr als 6 Jahren scheint die Abrechnung der Stunden vieler Kolleginnen und Kollegen, die im Jahr 2015 anlässlich des G7 Gipfels in Elmau eingesetzt waren, nunmehr geklärt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss festgestellt hatte, dass die Kläger während des damals laufenden Einsatzes keine „Ruhezeiten“ hatten, ging es nunmehr um die Frage, wer letztendlich in den Genuss einer Zeitgutschrift kommt.


Das Bundespolizeipräsidium war der Auffassung, dass nur diejenigen einen Anspruch auf Zeitgutschrift hätten, die den Klageweg beschritten haben oder bei denen die Verfahren ruhend gestellt worden sind. 
In einem Gespräch zwischen dem Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und Staatssekretär Dr. Teichmann und der Abteilungsleiterin Bundespolizei, Frau Busch am 4. November 2021 wurde die Problematik noch einmal detailliert erörtert.


Im Ergebnis sagte das BMI heute zu, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die einen Antrag auf Zeitgutschrift gestellt haben auch in den Genuss einer solchen Zeitgutschrift kommen. Ein dementsprechender Erlass wird noch diese Woche in den Geschäftsbereich kommen und die Verfügung des BPOLP aufgehoben. 
„Ich freue mich sehr über dieses Ergebnis.“, betont Heiko Teggatz „Mein ganz besonderer Dank geht an die Verantwortlichen im BMI, die mit dieser Entscheidung ein Signal der Wertschätzung gesendet haben.“, so der Gewerkschaftschef weiter.