In einem Brief an den Bundesinnenminister, Horst Seehofer hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bereits am vergangenen Freitag auf die Gefahr von finanziellen Nachteilen unserer Kolleginnen und Kollegen hingewiesen. Als erste Reaktion stellt das BMI mit EMail vom 8. Februar 2021 folgendes klar:
„Aus dem Ressortkreis ist dankenswerterweise auf einen redaktionellen Fehler hingewiesen worden, der ggf. zu Irritation führt und daher klargestellt wird.
Im Anhang 1 (Anlage V gültig ab 1. Januar 2021) beträgt der Familienzuschlag Stufe 2 für das erste und zweite Kind nicht 277,02 €, sondern 127,66 €. Die Tabelle enthält die derzeit geltenden Beträge und ist lediglich in der Struktur aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlage angepasst.“
Derzeit wird der Familienzuschlag gem. §39 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) entweder nach der Stufe 1 oder der Stufe 2 gezahlt. Künftig wird sich der Familienzuschlag (§39 BBesG) an einen familien- und einem kinderbezogenen Bestandteil zusammensetzen. Das bedeutet, dass sowohl die Stufe 1, als auch die Stufe 2 zur Auszahlung kommen. Hinzu kommt der neue regionale Ergänzungszuschlag, welcher sich am Hauptwohnsitz unserer Kolleginnen und Kollegen orientiert.
Wir begrüßen die schnelle Reaktion des BMI ausdrücklich und freuen uns auf weitere Gespräche zu unseren noch offenen Forderungen.
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Unsere Stellungnahme zum Entwurf
Stellungnahme
Stellungnahme des dbb zum Entwurf