09. Dezember 2017

BMI sichert Berücksichtigung unserer Forderung zu - Bundespolizeigewerkschaft fordert Zulagen für Tarif und Verwaltung

Mit Schreiben vom 09. November 2017 hatten wir Bundesinnenminister de Maizière um Prüfung der Einführung einer „Sicherheitszulage“ für Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamtinnen und Beamten in der Bundespolizei gebeten. Dies mit Erfolg, denn in dem nun vorliegenden Antwortschreiben heißt es wörtlich: „Ihre Anregungen werden in die Überlegungen zur Fortentwicklung des Besoldungsrechts einbezogen.“
Unsere Vorschläge werden also nicht nur geprüft, sondern tatsächlich berücksichtigt.

Hintergrund ist, dass im Bereich anderer Bundesbehörden, die im Bereich der Sicherheit tätig sind, eine solche „Sicherheitszulage“ bereits längst völlig üblich ist. Bei der Bundespolizei jedoch erhalten nur die Polizeivollzugsbeamtinnen und Beamten eine Polizeizulage, aber die Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamtinnen und Beamten, die genauso wie die Vollzugsbeamten am operativen Einsatzgeschehen beteiligt sind, gehen bislang leer aus.

Wir als Bundespolizeigewerkschaft vertreten die Auffassung, dass die Bundespolizei ohne die Tätigkeiten der direkten oder indirekten Unterstützung des operativen Dienstes durch unsere Kolleginnen und Kollegen aus Tarif und Verwaltung ihre vielfältigen gesetzlichen Aufgaben gar nicht erfüllen könnte. Deshalb fordern wir, dass alle, die dafür Sorge tragen, dass die Bundespolizei operativ einsatzfähig ist und bleibt, auch einen Anspruch auf eine Sicherheitszulage haben.


Seien es nun die Pförtner und Wächter, die zur Sicherung der eigenen Einrichtungen der Bundespolizei wie in der Liegenschaft der GSG9, in den Aus- und Fortbildungszentren oder in der Zentralen Versorgungslager eingesetzt sind, oder unsere Fluggastkontrollkräfte, die unmittelbar die Sicherheitskontrollen der Passagiere und des mitgeführten Reisegepäcks an den Flughäfen als Terrorabwehrmaßnahmen durchführen; seien es die Kraftfahrer von Einsatzfahrzeugen, die Polizeibeamte in ihre teilweise hochgefährlichen Einsatzorte verbringen oder die im Rahmen der Migration den Shuttle-Verkehr von nicht immer einfachen Personen zu den zentralen Erfassungsstellen sicherstellen.

Sie alle, auch die Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Wartung von Waffen und Ausrüstung tätig sind, müssen künftig eine Sicherheitszulage erhalten.

Auf die Bundespolizeilichen Unterstützungskräfte, die in gemeinsamen Streifen mit Polizeivollzugsbeamten ihren Dienst verrichten, trifft das genauso zu, wie auf die Beschäftigten im Bereich der BPOLD See und in den Einsatzküchen, die Seite an Seite mit ihren bewaffneten Polizeivollzugskollegen unter schwierigsten Bedingungen den Einsatz und die Versorgung sicherstellen.

Bundesvorsitzender Ernst G. Walter und Bundestarifbeauftragter Peter Poysel erklären dazu: „Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird das BMI beim Wort nehmen und bei der künftigen Bundesregierung, egal wer diese nun letztlich stellen wird, die Einführung einer solchen Sicherheitszulage auch für unsere Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei in Tarif und Verwaltung mit Nachdruck einfordern.“