Die zwischen dem Bundespolizeihauptpersonalrat und dem BMI seit geraumer Zeit verhandelte Dienstvereinbarung zur BodyCam ist unterschrieben.
Damit können die bislang lediglich in einigen Pilotdienststellen verwendeten BodyCams flächendeckend eingeführt und mitgeführt werden. „Der Einsatz ist ein wichtiges Element zum Schutz der Polizistinnen und Polizisten und es wird Zeit, dass die Kameras angesichts zunehmender Gewalt gegen Polizeibeamte endlich eingeführt werden!“, sagt Ernst G. Walter, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.
Die Dienstvereinbarung war lange zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Bundesministerium des Innern verhandelt worden. Insbesondere zum Mitarbeiterdatenschutz waren aus Sicht der Personalvertretung und der DPolG Bundespolizeigewerkschaft umfangreiche Regelungen aufzunehmen, damit die Aufnahmen beispielsweise nicht verdachtslos für Disziplinarverfahren, Verhaltenskontrollen oder Verwaltungsermittlungen verwendet werden dürfen. Aber auch die Auskunfts- und Herausgabeansprüche der Aufnahmen von Dritten wurde abschließend geregelt und tragen damit ebenfalls zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beamtinnen und Beamten bei.
Die Verhandlungen mit dem BMI haben ebenfalls dazu geführt, dass die so genannte Pre-Recording-Funktion (Aufzeichnung von 30 Sekunden bereits vor dem Betätigen der Aufnahmetaste) nunmehr abgeschaltet werden kann. Hierfür war eine Anpassung der Software durch die Herstellerfirma erforderlich.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft misst der Einführung der BodyCam eine hohe Bedeutung zur Verringerung der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Beamten bei. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Präventivwirkung der Bodycam und die Androhung ihres Einsatzes oftmals schon zur Deeskalation geführt haben.
Aus Sicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft muss die Bodycam jedoch noch weiter angepasst und verbessert werden. So sind längere Akkulaufzeiten wünschenswert und die zu langen und störanfälligen Vorgänge beim Akkuwechsel dringend optimierungsbedürftig.
„Insgesamt ist die Einführung der BodyCam aber nur ein Baustein zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen, denen weitere zügig folgen müssen!“, so Walter. „Gerade die Optimierung der persönlichen Schutzausstattung mit den modernsten ballistischen Helmen und Schutzschilden sowie die Beschaffung einer neuen Mitteldistanzwaffe müssen jetzt kurzfristig folgen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird sich darüber hinaus weiterhin mit allem Nachdruck für die Zulassung, Beschaffung und Einführung eines Distanz-Elektroimpulsgerätes (Taser) im Streifendienst einsetzen.“