Bundeshaushalt
Bundesfinanzminister Lindner antwortet positiv auf Schreiben der DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation hat das Bundesministerium der Finanzen bereits im Juli in überplanmäßige Ausgaben der Bundespolizei für die Haltung von Fahrzeugen, Verbrauchsmittel, Dienstreisen sowie Selbstkostenerstattungen gemäߧ 62 Bundespolizeigesetz und § 8 Luftsicherheitsgesetz eingewilligt. Diese Mittel stehen bereits zur Verfügung, früher als es eine denkbare Berücksichtigung im Nachtragshaushalt 2024 vermocht hätte.
Darüber hinaus sind dem Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits im Sommer auch Personalverstärkungsmittel in beträchttiicher Größenordnung zur Verfügung gestellt worden.Entsprechend wird vorbehaltlich der Veranschlagung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber bei Bedarf auch im Jahr 2025 verfahren werden.
Schließlich zeigt auch der Regierungsentwurf 2025, dass die Bedarfe der Bundespolizei trotz der leider notwendigen, sehr strikten Priorisierung der Ausgabenwünsche einen hohen Stellenwert haben. Die Soll-Ausgaben 2025 bei den Sachmitteln sollen um rund 415 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2024 steigen, davon entfällt rund die Hälfte auf Investitionen. Auch bereinigt um die Ausgaben für die Luftsicherheitskontrollen verbleibt ein Anstieg von über 300 Millionen Euro.
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