26. Januar 2018

Bundespolizeigewerkschaft fordert Freigabe von Oberschenkelholstern

Die Trageweise von Dienstpistolen in so genannten Oberschenkelholstern wird zurzeit bei nahezu allen Polizeien in Deutschland diskutiert.

Das Land Schleswig-Holstein hat die Trageweise für seine Landespolizei gerade offiziell gebilligt. Den Polizeibeamtinnen und -beamten in SH wurde freigestellt, sich alternativ zum Standardholster auch für ein Oberschenkelholster zu entscheiden. In anderen Ländern scheint man diesem Beispiel sowohl aus einsatztaktischen, als auch aus arbeitsmedizinischen Gründen folgen zu wollen, zumal diese besondere Trageweise der schweren Waffe offensichtlich auch eine Entlastung von Hüfte und Rücken darstellt.

Auch in der Bundespolizei sind Oberschenkelholster zugelassen, bislang aber nur für bestimmte Beamte in bestimmten Einsätzen. So werden neben unseren unterschiedlichen Spezialkräften z.B. auch die Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Auslandseinsätzen, die Diensthundeführer/innen der Bundespolizei sowie die Einsatzkräfte in den MKÜ mit solchen „Beinholstern“ ausgestattet.

Diese Kolleginnen und Kollegen werden beim Einsatztraining stets auf diese besondere Trageweise der Waffe hin geschult, damit sie bei Amok- oder Terrorlagen auch besonders schnell und sicher reagieren können. Abweichende Trageweisen in kurzen Gürtelholstern, wie sie derzeit für diese Einsatzkräfte bei Unterstützungseinsätzen im polizeilichen Einzeldienst an Flughäfen und Bahnhöfen angeordnet sind, stellen für sie also einen einsatztaktischen Nachteil da, weil darunter die Handhabungssicherheit leidet.

„Das häufig vorgebrachte Argument, die Trageweise der Pistole am Oberschenkel sehe im Kontroll- und Streifendienst zu „martialisch“ aus, ist in der heutigen Sicherheitslage mit hoher terroristischer Bedrohung in keiner Weise mehr gerechtfertigt. Zudem ist es auch nicht nachvollziehbar, wenn wir andererseits wegen der besonderen Gefährdungssituation an Flughäfen und Bahnhöfen völlig zu Recht das Tragen von Maschinenpistolen und schweren Schutzwesten anordnen.“, so Bundesvorsitzender Ernst G. Walter.

Seine DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert deshalb jetzt vom Bundespolizeipräsidenten Dr. Romann die sofortige Zulassung der Oberschenkelholster auch im Kontroll- und Streifendienst. Der Gewerkschaftschef sagt dazu: „Die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen muss stets Vorrang haben vor Fragen der Optik oder des Erscheinungsbildes. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hat dafür in Zeiten terroristischer Bedrohung und zunehmender Gewalt gegenüber Polizeibeamten mehr Verständnis, als so mancher denkt.“