17. April 2013

DPolG Bundespolizeigewerkschaft im Gespräch mit Innenminister Friedrich. DPolG fordert vereinfachte Aufstiegsverfahren über Qualifizierungsebenen in den gehobenen und höheren Dienst

In einem intensiven Dialog haben die Vorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter und Hans-Joachim Zastrow gegenüber dem Bundesinnenminister, der ihnen gemeinsam mit Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Abteilungsleiter Franz-Josef Hammerl am 15.04.2013 für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung stand, die Mindestanforderungen für ein schlüssiges Personalentwicklungskonzept vorgestellt.

Der Gewerkschaftsvorsitzende setzte sich gegenüber dem Minister dabei dafür ein, die Inhalte des § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) in die Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV) Aufzunehmen, damit die bundesweit gültige Ausnahmeregelung für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im mittleren und gehobenen Dienst endlich auch in der Bundespolizei Anwendung finden kann.
„Nur, wenn es mittelfristig gelingt, erfahrene Leistungsträger nach verkürzter Qualifizierung vermehrt in die nächst höhere Laufbahn aufsteigen zu lassen, ist es in Zukunft noch möglich, in den jeweiligen Laufbahn nennenswerte Beförderungen und somit leistungsbezogene Bezahlung zu generieren“, bekräftigte Walter. „Zudem sind die erbrachten, nachgewiesenen Leistungen gepaart mit langjährigen Erfahrungen in verschiedenen Funktionen endlich auch in der Bundespolizei anzuerkennen.“

Minister Dr. Friedrich betonte die besondere Bedeutung einer Qualifizierung vor einem Laufbahnwechsel, räumte aber auch ein, dass Art und Umfang einer solchen Qualifizierung für den betroffenen Personenkreis durchaus von der im Regelaufstieg geforderten abweichen kann. Über die Auswahl bestimmter Module aus der Aufstiegsausbildung könne man nachdenken.

Als ein zeitgerechtes Mittel der Qualifizierung im Rahmen eines vereinfachten Laufbahnwechsels stimmte er mit der Einschätzung der Gewerkschaftsvorsitzenden darin überein, dabei künftig auf die verstärkte Nutzung des mobilen Lernens (e-learning) abzustellen, zumal hierdurch nicht nur unnötige Abwesenheitszeiten von der Familie reduziert, sondern auch Ressourcen im Bereich der BPOLAK eingespart werden könnten. Darüber, dass die Ausstattung der Bundespolizei im IT-Bereich dafür noch stark verbessert werden muss, waren sich die Gesprächsteilnehmer ebenfalls einig.

Bundesinnenminister Friedrich ließ hinsichtlich besserer Entwicklungsmöglichkeiten in der Bundespolizei keinen Zweifel daran, sich für die Anhebung der Stellenplanobergrenzen bzw. der Aufhebung der nicht mehr erforderlichen Ämterbegrenzungen einzusetzen.

Beim Thema Einsatzbelastung der Bundespolizei an den Fußballwochenenden waren sich Gewerkschaftsvorsitzende und Innenminister darüber einig, dass zur Entlastung der Bundespolizei künftig deutlich mehr Sonderzüge oder Busse zum Transport der Fußballfans zum Einsatz kommen müssen, die nicht von der Bundespolizei zu schützen sind. Der Minister machte dabei sehr deutlich, dass er von den Fußballvereinen eine aktive Mitwirkung erwartet.
In diesem Zusammenhang wurde auch die notwendige Fortentwicklung der Körperschutzausstattung (KSA) für eingesetzte Kräfte angesprochen.

Nach dem Bericht der DPolG-Vorsitzenden über die oft katastrophalen hygienischen Zustände bei der Begleitung von Fußballfans in Zügen der DB AG und bei Großeinsätzen wegen fehlender oder unzureichender Toilettenanlagen, wurde dem Minister die DPolG-Forderung nach einer zeitnahen Beschaffung geeigneter Toilettenwagen, die alle erforderlichen Voraussetzungen dazu bieten, auch im Einsatz den notwendigen hygienischen Bedürfnisse gerecht zu werden, vorgetragen.

Die Gewerkschafter ersuchten den Minister, die für die Anschaffung von zehn Toilettenwagen erforderlichen Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro bereit zu stellen, zumal insbesondere für die Kolleginnen die hygienische Situation in Einsätzen oft unerträglich ist.
Die Vertreter des BMI, denen diese Hygieneproblematik genau so wenig bekannt war, wie die Tatsache, dass auch die 71 Einsatzbusse der Bundespolizei (SMKW) allesamt nicht über in Reisebussen heutzutage eigentlich übliche Bordtoiletten verfügen, zeigten sich ebenfalls schockiert über diese Zustände und sicherten zu, das Problemfeld umgehend mit dem Bundespolizeipräsidium lösungsorientiert zu erörtern.