10. Mai 2019

Bundesvorsitzender Ernst G. Walter im Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär im BMVI Steffen Bilger

Im Nachgang zum zweiten hochrangigen Luftfahrtgipfel am 28. März 2019 in Hamburg hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Steffen Bilger die Vertreter der Arbeitnehmer im Bereich Luftverkehrswirtschaft zu einem Gedankenaustausch ins BMVI eingeladen, um mit diesen den Umsetzungsstand der bislang von allen Beteiligten getroffenen Maßnahmen zu erörtern, welche ein erneutes Chaos im Luftverkehr wie in 2018 verhindern sollen.


Der Einladung des BMVI folgte neben Vertretern der Vereinigung Cockpit (VC) und der VPS-Komba auch Bundesvorsitzender Ernst G. Walter, der das intensive Gespräch im kleinen Expertenkreis dazu nutzte, erneut auf den dringend erforderlichen Systemwechsel bei der Durchführung der Luftsicherheitskontrollen hinzuweisen.

Dabei stellte er Staatssekretär Bilger und seinem mit dem Thema im BMVI beauftragten Mitarbeiter Dr. Markus Hubbert den konzeptionellen Vorschlag der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zur Reform der hoheitlichen Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG vor und berichtete über die aktuell mit den neuen Kontrollstellen nebst innovativer Kontrolltechnik gewonnen Erfahrungen.

Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig in der Einschätzung, dass sich die schon im Jahr 2018 äußerst prekäre Personalsituation der Deutschen Flugsicherung vorerst nicht verbessern und die bestehenden Engpässe bei der Flugkoordination in der Luft damit auch im kommenden Sommerflugplan nicht gelöst werden.
Deshalb sei es jetzt umso wichtiger, sämtliche Passierabfertigungsprozesse am Boden vom Check-In über die Sicherheits- und grenzpolizeilichen Kontrollen bis hin zur Gepäckverladung aufeinander abzustimmen, um Verzögerungen am Boden vor und nach dem Flug und damit zusätzlichen Stress am Himmel zu vermeiden.

Da die Luftsicherheitskontrollen in der Vergangenheit häufig als Sündenbock für Verspätungen herhalten mussten, warnte Walter davor, bei allen nun geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung der Prozesse den für die hoheitlichen Terrorabwehrmaßnahmen so existentiellen Sicherheitslevel zu vernachlässigen.
Oberste Priorität müsse stets die Auswahl, Ausbildung und die fachliche Aufsicht über geeignetes und ständig erneut zu qualifizierendes Kontrollpersonal haben, die als „last line of defence“ letztlich für die Sicherheit eines Fluges verantwortlich seien.

Walter forderte deshalb, den Plan der Übertragung von Kontrollverantwortung auf die Flughafenbetreiber zu verwerfen und warb dafür, das aktuell für gewinnorientierte Sicherheitsdienstleister arbeitende Kontrollpersonal alsbald nach dem Vorbild Bayerns in staatlich geführte Sicherheitsgesellschaften zu überführen, damit diese künftig den erforderlichen Sicherheitsstandard unter sozialverträglichen Bedingungen mit zukunftssicherer Bindung an einen staatlichen Arbeitgeber gewährleisten können.

Um eine professionellere Koordinierung der Abfertigungsprozesse am Boden, eine flexiblere Beschaffung innovativer Kontrolltechnik sowie eine moderne Konfiguration von Kontrollstellen zu gewährleisten, sprach sich Walter andererseits für eine Abkehr vom derzeit verstaatlichten Beschaffungswesen und für eine Übertragung dieser vollzugsfremden Aufgaben auf die Flughäfen aus, ohne dabei auf die notwendigen behördliche Vorgaben sicherheitstechnischer Leistungsmerkmale zu verzichten.