18. April 2019

Bundesvorstand bei Abteilungsleiterin Bundespolizei

Fangen wir diesmal ausnahmsweise mit dem Fazit am Ende des Gesprächs an:
„Das aktuelle Personalentwicklungskonzept (PEK) in der Bundespolizei muss unverzüglich und dringend ausgesetzt werden, damit es nicht noch mehr Schaden anrichtet!“
 So lautete die Forderung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zum Abschluss eines für beide Seiten hochinformativen und intensiven Meinungsaustauschs, den unser Bundesvorsitzender Ernst G. Walter gemeinsam mit der stellv. Bundesvorsitzenden Anja Ducklauß-Nitschke und dem 1. Stellv. Heiko Teggatz mit Frau Ministerialdirektorin Dagmar Busch, AL’in B, und dem Referatsleiter B 1, Ministerialrat Gernot Achsnich, im BMI führte.

Aber zurück zum Anfang. Die Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zu den im BesStMG beschriebenen Zulagen, unsere seit Jahren erhobene Kernforderung nach Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage sowie Fragen zum ODP, zu Tarifangelegenheiten und zum Stand der Prüfung „Aufgabenwahrnehmung Luftsicherheit“ waren die Themen, die der Vorstand zum Gespräch mit der Abteilung B angemeldet hatte.

Auch wenn unsere Forderungen nach einer dynamischen Berechnung der Zulagen für PBL je angefangene 8 Stunden bislang noch keinen Eingang in den Entwurf des BesStMG gefunden hat, so begrüßten die DPolG-Vertreter die grundsätzliche Bereitschaft des BMI, endlich allen PBL unkomplizierte Zulagen in Höhe von 70 bzw. 100 Euro für jede einzelne Rückführungsmaßnahme zu gewähren, und dies rückwirkend ab 01.01.2019. „Das ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. An der Ausgestaltung der Berechnung müssen wir aber sicher noch arbeiten.“, so die stellv. Bundesvorsitzende Anja Ducklauß-Nitschke, die eindrucksvoll aus der Praxis von begleiteten Rückführungsmaßnahmen berichten konnte. Dabei kamen auch die besonderen Risiken für PBL im Ausland zur Sprache, die sich z.T. negativ auf private Versicherungsprämien auswirken können. Zu diesem bislang noch nicht im Focus stehenden Themenkreis, der auf großes Interesse bei der Abteilungsleiterin Frau Busch stieß, wurde zeitnah ein weiterer Dialog mit der Abteilung B vereinbart.

Zu unserer Forderung nach einer Zulage für Szenenkundige Beamten (SKB), die sich bei ihren allwöchentlichen Fußballeinsätzen nicht unerheblichen Gefahren aussetzen und durch die ungünstig gelegenen Dienstzeiten darüber hinaus finanzielle Einbußen gegenüber ihren Wechselschichtdienst leistenden Kollegen in Kauf nehmen müssen, konnte mit dem BMI bislang kein Einvernehmen erzielt werden. Offensichtlich haben weder die Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums noch die Bemühungen der Abteilung B gegenüber der Dienstrechtsabteilung in diesem Punkte zum Erfolg geführt. Der 1. stellv. BundesvorsitzendeHeiko Teggatz kündigte deshalb an, sich dazu nochmals an die Parlamentarier im Deutschen Bundestag zu wenden, um diesen ungerechten Zustand endlich zu beenden und den betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine ausgleichende Zulage zukommen zu lassen.

Teggatz thematisierte danach detailliert unsere Forderungen zu den übrigen Zulagen, zu denen wir bereits gegenüber dem BMI Stellung ausführlich bezogen hatten. Er erläuterte die Problematik bei der BPol See, wo beim Erhalt von Bordzulagen die DUZ-Zahlungen halbiert werden sowie die sich gegenseitig ausschließenden Zulagen des fliegenden „Certifying Staff“ beim BPol-Flugdienst. Ferner forderte er Zulagen für die mit Sprengstoffen arbeitenden Diensthundeführer sowie für die Kolleginnen und Kollegen, die während ihrer Abordnung zur Sicherungsgruppe des BKA den besonders gefährdeten Politikern als „Kugelfang“ dienen.
Großen Raum nahm unsere Kernforderung nach Wiederherstellung der einst aus bloßen Einsparungsgründen gestrichenen Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein.
Während von unserer Seite die längst überfällige Erhöhung der Polizeizulage für die aktiven Bundespolizisten um 40% ausdrücklich begrüßt wird, halten wir es für einen nicht länger hinzunehmenden Zustand, dass die bis in das Pensionsalter hineinwirkende Belastung des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr bei der Höhe des Ruhegehalts berücksichtigt wird. Die in der Größenordnung mit uns vergleichbaren Landespolizeien in Bayern und in Nordrhein-Westfalen haben die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Ihre Polizisten unter dem damaligen Ministerpräsidenten Seehofer für Bayern und einer rot/grünen Landesregierung für NRW längst wiederhergestellt. Auch das Land Sachsen hat das jetzt beschlossen.
Dass sich die eigentlich als Vorbild dienende Bundespolizei in dieser so wichtigen Frage selbst unter einem Bundesinnenminister Horst Seehofer nicht bewegen soll, können, wollen und werden wir nicht akzeptieren, zumal der Minister selber ja auch dafür ist.
Die von der Dienstrechtsabteilung im BMI dazu angeführte und angeblich zwangsläufige Verbindung mit 18 anderen Zulagen ist u.E. nach völlig am Thema vorbei, weil es sich bei der Polizeizulage für die Bundespolizisten um eine aufs Amt bezogene Zulage handelt, die deshalb auch so wie in Bayern als Amtszulage zu behandeln ist und damit automatisch zum Bestandteil des Ruhegehaltes wird. Walter ist verärgert: “Man kann bei dieser Debatte schon beinahe den Eindruck gewinnen, dass die im BMI dafür zuständigen und mit hohen Ministerialzulagen ausgestatteten Beamten der B-Besoldung die besonderen Belange der höchst belasteten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten im mittleren und gehobenen Dienst nicht sehen wollen und stattdessen eine unselige Futterneiddiskussion lostreten. Dies widerspricht der explizit für die Bundespolizei geforderte Attraktivitätssteigerung und damit dem Ministerwillen, nach dem Motto:Ist mir doch egal, wer unter mir Minister ist.
Zum Thema Zukunft der Wahrnehmung der Luftsicherheitsaufgaben und der im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfung des Themas – zum Erstaunen aller übrigens durch den in Luftsicherheitsfragen offensichtlich besonders befähigten Bundesrechnungshof – konnte die Abteilungsleiterin nichts Neues berichten. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hatte mit ihrem konzeptionellen Vorschlag bereits vor einem Jahr eine sinnvolle, tragbare, kostengünstige und vor allen Dingen eine der Luftsicherheit angemessene Lösung aufgezeigt und begründet, die der Bundesrechnungshof jetzt eigentlich nur noch übernehmen müsste.

In der Tat könnte man bei vielen Themen viel Geld, Zeit und Energie einsparen, wenn man unsere Vorschläge und Forderungen in Zukunft einfach annehmen und umsetzen würde.

Dies gilt zum Beispiel genauso für unsere sehr frühzeitigen Forderungen nach einem sechsten und später siebten AFZ, die man im BMI damals zunächst als überflüssig und unnötig abgetan hatte; dies gilt für unsere ablehnende Haltung zu den neuen Beurteilungsrichtlinien, die derzeit nichts als Chaos verursachen und dies gilt ebenso für unsere Warnungen vor dem Personalentwicklungskonzept (PEK), welches Fachkarieren verhindert, Expertenwissen vernichtet, Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Füßen tritt und allenthalben nur zu Demotivation, Ineffizienz und schließlich Frustration führt. Die Vertreter der DPolG konnten über eine Vielzahl negativer Beispiele aus nahezu allen Bereichen der Bundespolizei berichten und wiesen erneut darauf hin, dass wir das PEK aus genau diesen vorhersehbaren Gründen in dieser Form immer vehement abgelehnt haben.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert das BMI deshalb auf, das PEK unverzüglich nach dem Beispiel Verwendungsrichtlinien, die seinerzeit bei der Reform ebenfalls aus gutem Grund außer Kraft gesetzt wurden, zumindest vorübergehend auszusetzen, um weiteren Schaden für die Beschäftigten und für die gesamte Bundespolizei abzuwenden.