Einsatzmittel
Das DEIG (Taser) kommt!
Bundeskabinett beschließt flächendeckende Einführung des DEIG (Taser) und plant auch Finanzmittel dafür...
Initiative der DPolG setzt sich durch!
Die Bundespolizei wird künftig flächendeckend mit Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), umgangssprachlich als „Taser" bekannt, ausgestattet. Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des „Gesetzes über die Ausübung unmittelbaren Zwangs durch Vollzugsbeamte des Bundes" (UZwG) wird die Liste der zugelassenen Einsatzmittel um Distanz-Elektroimpulsgeräte ergänzt. Damit wird der rechtliche Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:
„Unsere Einsatzkräfte müssen in gefährlichen Situationen schnell und sicher handeln können. Distanz-Elektroimpulsgeräte geben der Polizei ein zusätzliches, verlässliches Mittel an die Hand, wirkungsvoll, kontrollierbar und unterhalb der Schwelle zum Schusswaffeneinsatz handeln zu können. Damit stärken wir massiv den Schutz unsere Polizistinnen und Polizisten und sorgen für mehr Sicherheit."
In der Erprobungsphase wurde der Taser in 132 Fällen angedroht, in 16 Fällen kam es zur tatsächlichen Anwendung. Die Erfahrungen zeigen: Der Taser ist eine wirkungsvolle Ergänzung im Einsatzmittelkatalog und genießt hohe Akzeptanz bei den Einsatzkräften.
Die Tests ergaben keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken. In keinem Fall kam es zu behandlungsbedürftigen Verletzungen. Die medizinische Begleitung durch unabhängige Experten sowie mehrere wissenschaftliche Studien bestätigten die Sicherheit der Geräte. Ihr Einsatz erfolgt – wie bei allen polizeilichen Mitteln – unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
Für die flächendeckende Einführung sind im Bundeshaushalt 2025 bereits fünf Millionen Euro eingeplant. Auch für die kommenden Jahre sind Mittel für Beschaffung, Schulung und Betrieb vorgesehen.
Wermutstropfen an dieser Stelle ist natürlich, dass die Koalition sich nicht darauf einigen konnte, dass der Taser als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt aufgenommen wird. Der Taser kommt als "Waffe" ins UZwG.
Quelle: BMI PM vom 23.07.2025
