28. Dezember 2021

Personalentwicklungskonzept

Das PEK muss weg?

Die Evaluierung des Personalentwicklungskonzeptes soll in Kürze erfolgen!

Wir haben von Beginn an und bereits vor Einführung des aktuellen Personalentwicklungskonzeptes (PEK) auf vielerlei Problemdarstellungen hingewiesen und klare Eckpunkte für ein schlüssige Konzept gefordert und auch konkret vorgeschlagen.

Nun steht Anfang nächsten Jahres eine Evaluierung an, die hoffentlich genau diese Probleme angeht. Die praktische Umsetzung hat viele Problemdarstellungen offengelegt, die es zu lösen gilt.

Muss das PEK deshalb weg?

Nein, ein Personalentwicklungskonzept ist gemäß Bundeslaufbahnverordnung vorgeschrieben und kann als Leitfaden für Entwicklungsmöglichkeiten für alle Beschäftigten sehr sinnvoll und auch hilfreich sein.

Das aktuelle PEK ist aus unserer Sicht jedoch vielmehr ein Hemmschuh und lässt durchgängige Karriereplanungen gerade in Spezialverwendungen nur schwerlich zu.

Insbesondere die Personalsteuerungselemente unter Punkt 9 sorgen dabei immer wieder für Unmut und auch für offensichtliche Ungerechtigkeiten.

Als ein Beispiel möchte ich die Problematik auf Bundespolizeiinspektionen mit integrativer Aufgabenwahrnehmung anführen. Hier können Kontroll- und Streifenbeamte in vier Jahren automatisch zwei Bausteine sammeln, dieses gilt für Ermittlungsbeamte auf derselben Dienststelle jedoch nicht im gleichen Umfang. Die Frage, ob der Ermittlungsbeamte oder die Ermittlungsbeamtin auch integrativ tätig wird, spielt bei der Betrachtung keine Rolle. Für Angehörige des Ermittlungsdienstes bedeutet dies zwei Jahre „nachsitzen“! Attraktivität sieht sicherlich anders aus.

Eine Karrierebenachteiligung ist hier offensichtlich.

Viele weitere ähnliche Beispiele könnten noch aufgeführt werden.

Deshalb fordern wir weiterhin ein Personalentwicklungskonzept ohne derartige Personalsteuerungselemente, Ungerechtigkeiten und mit einer verbesserten planbaren Laufbahndurchlässigkeit.

Auch die aktuellen Rechtsprechungen zu Stellenbesetzungen in Bezug auf PEK Voraussetzungen müssen hier selbstverständlich mit einbezogen werden. Das Leistungsprinzip kann durch solche Verwendungsvorgaben nicht gänzlich ausgeklammert werden.

Wir werden uns bei der Evaluierung entsprechend einbringen.

Oliver Ehmsen