Drohnenabwehr
„Das Zuständigkeitswirrwarr könnte zu einem Sicherheitsrisiko werden“
Die jüngsten Vorfälle in Kopenhagen zeigen: Schon wenige Flugobjekte können einen Betrieb lahmlegen und für Chaos sorgen. Auch in Deutschland wächst die Sorge vor Angriffen auf kritische Infrastruktur. Während das Innenministerium an neuen Gesetzen arbeitet, sieht Heiko Teggatz, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Bundespolizei, ein immenses Problem bei der Regelung der Zuständigkeit zwischen Bund, Ländern und Betreibern.
Nach den jüngsten Zwischenfällen mit Drohnen im Luftraum europäischer Staaten sieht das Bundesinnenministerium eine verschärfte Gefahrenlage auch in Deutschland. Am Montag war der Flughafen in der Hauptstadt Kopenhagen wegen eines Drohnen-Vorfalls vorübergehend gesperrt worden
„Die Bedrohungslage durch Drohnen entwickelt sich dynamisch – nicht zuletzt wegen des stetigen technischen Fortschritts“, sagte ein Sprecher des BMI dem Handelsblatt. Die technische Weiterentwicklung mache Drohnen nicht nur leistungsfähiger, sondern auch günstiger und leichter verfügbar, wodurch sie für kriminelle Gruppen, Extremisten oder staatliche Akteure attraktiver würden.
Auch Sicherheitsbehörden schlagen Alarm. Tatsächlich häufen sich die Fälle gefährlicher Situationen im Luftraum von EU- und Nato-Staaten. Nur zwei Tage nach dem Drohnenalarm am Flughafen Kopenhagen am Montag, wurden dort erneut Drohnen entdeckt. Insgesamt seien Flugobjekte über vier dänischen Flughäfen gesichtet worden, bevor sie die Orte von selbst wieder verlassen hätten, erklärte die dänische Polizei.
Sicherheitsbehörden beobachten, dass Drohnenangriffe vermehrt und präziser stattfinden und sich zunehmend gegen besonders sensible Ziele wie die Energieversorgung, Kommunikationsnetze oder militärische Einrichtungen richten. Auch zivile Infrastrukturen wie Flughäfen geraten in den Fokus, da bereits eine gezielt eingesetzte Drohne für erheblichen wirtschaftlichen Schaden sorgen und den Flugbetrieb massiv stören könnte.
Derzeit arbeitet das Innenministerium an einer Reform des Bundespolizeigesetzes (BPolG) sowie an Anpassungen des Luftsicherheitsgesetzes. So sollen rechtliche Lücken geschlossen und die Einsatzmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden erweitert werden. Ziel ist es, klare Zuständigkeiten und rechtliche Befugnisse für die Detektion, Störung und Abwehr von Drohnenangriffen festzulegen.
Auch der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, betont, dass Deutschland dringend in leistungsfähige Abwehrsysteme investieren müsse, um auf mögliche Angriffe vorbereitet zu sein.
„Da ist ein Kompetenzgerangel vorprogrammiert“
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Bundespolizei, Heiko Teggatz, bemängelt, dass es „nach wie vor an einer klaren behördlichen Zuständigkeit für den Einsatz und die Abwehr von Drohnen“ fehle. Nach den Plänen Dobrindts soll die Bundespolizei zwar mit dem neuen Bundespolizeigesetz eine solche Zuständigkeit für den eigenen Aufgabenbereich erhalten. „Da sich auch hier einige Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Betreibern überschneiden, ist ein Kompetenzgerangel vorprogrammiert.“
Die Bundespolizei wäre beispielsweise für den Schutz des Bundeskanzleramts zuständig, doch für das 100 Meter entfernte Reichstagsgebäude wäre es hingegen das Land Berlin. Auf einem Flughafen sei es noch komplizierter, sagt Heiko Teggatz.
Das Zuständigkeitswirrwarr könnte zu einem Sicherheitsrisiko werden. „Drohnenangriffe auf unsere Verkehrsflughäfen können im günstigsten Fall erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, im schlimmsten Fall sogar Menschenleben kosten“, so Heiko Teggatz weiter. „Deshalb sollte die kritische Infrastruktur, zu der auch unsere Flughäfen zählen, ganz besonders geschützt werden.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Bundespolizei fordert daher eine klare Regelung der behördlichen Zuständigkeit sowie schnelle Beschaffung marktführender Technik.









