13. März 2020

Der Corona-Virus ist nun in aller Munde, unsere Infos zur Kinderbetreuung!

Nachdem in vielen Bundesländern aktuell die Kindertagesstätten und Schulen mehrere Wochen geschlossen werden, stehen berufstätige Eltern vor der Frage, wie sie die Kinderbetreuung bewerkstelligt bekommen.

Auf die oftmals präsenten Großeltern kann nicht zurückgegriffen werden, da gerade ältere Menschen besonders gefährdet sind.


Auf die Forderung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat der Dienstherr im 1. Angriff so reagiert, dass betreffende Eltern auf drei Karenztage zurückgreifen können.

Jedoch ist dies aus Sicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft nicht ausreichend.

Die Schulen bleiben voraussichtlich die nächsten Wochen geschlossen, so dass eine längere Betreuung notwendig wird. Die Maßnahmen des Dienstherrn werden ausdrücklich begrüßt!

Es muss jedoch deutlich, mit mehr Betreuungstagen, nachgebessert werden. Es müssen schnellstmöglich ausreichend Laptops für mobiles Arbeiten beschafft werden, um die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zu gewährleisten!

Dass die Bundespolizei eine auditierte Einrichtung Beruf und Familie ist, muss sich in einer solchen schweren Situation deutlich abzeichnen und daher sind entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.

 

Auf Basis eines Rahmenvertrages mit dem BMI können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei (außer BPOLAK!) über die „AWO lifebalance GmbH“ unter 0800 2 962 000 eine kostenlose Vermittlungsleistung für Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Die Betreuung selbst ist jedoch kostenpflichtig und ist durch die Beschäftigten zu finanzieren. Eine Garantie für die Betreuung kann nicht gegeben werden. Nach telefonischer Auskunft der Firma vom 13.03.20 betragen die Kosten in der Regel ca. 15 € je Arbeitsstunde. Für eine 10 stündige Betreuung würden also Kosten in Höhe von ca. 150 € / Tag, bzw. 3000,- € / Monat bei Vollzeit anfallen. Das ist mehr, als das durchschnittliche Gehalt eines Beamten!



Die DPolG fordert für die Beschäftigten der BPOLAK als Kompensation der nicht möglichen Inanspruchnahme sofort umsetzbare Lösungen für Betreuungsprobleme bei unveränderter Lage. Zudem fordert die DPolG eine Beteiligung der Bundespolizei an den Betreuungskosten.

 

Bleibt gesund, kümmert Euch um Eure Angehörigen, Kolleginnen und Kollegen und denkt auch an Euch selbst!

Wir bleiben am Ball.

Eure DPolG Bundesgleichstellungsbeauftragte

Gabriele Gärthöffner