DeutschlandJobTicket: Der Arbeitgeberzuschuss muss mitwachsen
Die DPolG Bundespolizei fordert eine dauerhafte Anpassung des Arbeitgeberzuschusses für die Beschäftigten der Bundespolizei. Künftig soll der Arbeitgeber 50 Prozent des jeweils geltenden DeutschlandJobTicket-Preises übernehmen. Damit würde der Zuschuss bei Preiserhöhungen automatisch mitsteigen.
Während das DeutschlandJobTicket teurer wird, bleibt der Arbeitgeberzuschuss seit seiner Einführung unverändert bei 23,28 Euro im Monat. Für die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei bedeutet das: Sie müssen die zusätzlichen Kosten vollständig selbst tragen. Der Anteil, den der Arbeitgeber an den Ticketkosten übernimmt, wird dadurch immer kleiner.
Die DPolG Bundespolizei hat das Bundesinnenministerium deshalb erneut angeschrieben und eine Anpassung gefordert. Eine einmalige Erhöhung greift aus unserer Sicht jedoch zu kurz. Bei der nächsten Preissteigerung würde sich dasselbe Problem erneut stellen.
Dauerhaft 50 Prozent statt eines festen Betrags
Unsere Forderung ist eine verlässliche Regelung: Der Arbeitgeber soll für die Beschäftigten der Bundespolizei dauerhaft die Hälfte des jeweils geltenden DeutschlandJobTicket-Preises übernehmen. Steigt der Ticketpreis, steigt damit automatisch auch der Zuschuss.
Eine solche Lösung würde die Beteiligung des Arbeitgebers langfristig sichern. Die Beschäftigten müssten dann nicht bei jeder Preiserhöhung darauf warten, ob und wann der Zuschuss angepasst wird.
Wer für den Weg zum Dienst öffentliche Verkehrsmittel nutzt, braucht eine faire und planbare Unterstützung. Dafür setzt sich die DPolG Bundespolizei ein.
Das DeutschlandJobTicket wird teurer – der Zuschuss muss mitwachsen.
