Gleichstellung
Die Übernahme von zusätzlichen Kinderbetreuungskosten bei Einsätzen ist überfällig!
Ein riesen Meilenstein hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft in punkto Kinderbetreungskosten bei Fortbilungsmaßnahmen schon vor wenigen Jahren erzielt.
Die damalige Forderung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft war die Anpassung der Betreuungssätze analog zum Sozialgesetzbuch, was auch umgesetzt wurde.Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es grundsätzlich möglich, Angehörigen der Bundespolizei Kinderbetruungskosten anlässlich der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (keine Erstausbildung) und Dienstreisen auf der Grundlage des § 10 Abs. 2 Nr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) zu erstatten.
Erstattungsfähig sind zusätzlich anfallende, unabwendbare Betreuungskosten für Kinder, die ohne Fortbildung oder einer Dienstreise nicht entstanden wären.Die Erstattungshöhe ist jährlich auf maximal 600€ Euro begrenzt.Unseres Erachtens nach fehlen bei dieser Erstattungsmöglichkeit die Betreuungskosten für Kinder bei Einsatzanlässen als Analogregelung.Die Abteilungsleiterin Bundespolizei (B) Frau Schmitt-Falkenberg im Bundesministerium des Innnern wurde im gemeinsamen Gespräch des Bundespolizeihauptpersonalrates bereits im Juni 2025 gebeten, den Erlass zu erweitern.
Um den Spagat, den Eltern, zwischen Beruf und Familie mit den immer größer werdenden Aufgaben der Bundespolizei stemmen zu können,müssen Maßnahmen vom obersten Dienstherrn ergriffen werden! Ein kleiner, weiterer Schritt wäre die Übernahme der Betreuungskosten im Einsatzfall, um die Familien der Kolleginnen und Kollegen zu entlasten!
