21. Mai 2026

Langzeitkonten

Dienstvereinbarung für den Beamtenbereich endlich auf dem Weg

Die DPolG Bundespolizei fordert bereits seit Jahren flexible Langzeitkonten für Beamte und Tarifbeschäftigte – doch die aktuelle Arbeitszeitverordnung bleibt weit hinter diesen Erwartungen zurück. Nun liegt ein Entwurf für eine Dienstvereinbarung vor, aber der schöpft die möglichen Verbesserungen nicht aus und macht die Nutzung für viele Kollegen unattraktiv.

Seit Jahren fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Bundespolizei die Einführung von möglichst flexiblen Langzeitkonten für den Beamten- und ebenso für den Tarifbereich. Insbesondere bei der letzten Änderung der Arbeitszeitverordnung (AZV) für den Beamtenbereich aus dem Jahr 2025 hatte die DPolG Bundespolizei  umfänglich für Langzeitkonten für alle Personenkreise, großzügige Ansparmöglichkeiten aus unterschiedlichsten Zeitguthaben und für möglichst flexible Freistellungsoptionen, geworben. Auch Vorschläge zur regulierten Absenkung der längst überfälligen Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten hatte die DPolG Bundespolizei in diesem Zusammenhang vorgetragen.

Die aktuelle AZV kommt diesen Vorstellungen jedoch nicht ansatzweise entgegen. Die Möglichkeiten sind deutlich begrenzt und nicht für alle Beamtinnen und Beamten gleichermaßen nutzbar.

Nichtsdestotrotz hält die DPolG Bundespoizei weiter die Einführung von Langzeitkonten in der Bundespolizei – zumindest mit den bisher gegebenen und leider sehr begrenzten Möglichkeiten – für den Beamten- sowie  für den Tarifbereich, für längst überfällig.

Nun hat das Bundespolizeipräsidium dem Bezirkspersonalrat einen Entwurf für eine entsprechende Dienstvereinbarung vorgelegt. Doch leider wurden in diesem Entwurf nach Überzeugung der DPolG Bundespolizei nicht alle möglichen arbeitszeitrechtlichen Attraktivitätssteigerungen ausgeschöpft und vielen Kolleginnen und Kollegen die tatsächliche Nutzung fast unmöglich bzw. unattraktiv gemacht.

Aus unserer Sicht muss insbesondere bei folgenden Punkten dringend nachgebessert werden:

  • Verständlicherer und besser strukturierter
    Aufbau der Dienstvereinbarung
  • Definitionsdefizite beseitigen
  • Klare Festlegung von Entscheidungs-ebenen und verpflichtende Beteiligung der zuständigen Personalräte bei Ablehnung oder bei Änderung des bereits genehmigten Zeitraumes durch Dienstvorgesetzte
  • Bessere Möglichkeiten zum Schutz von Stundenverfall bzw. bei Kappung
  • Verbesserungen bei langfristigen Erkrankungen in der Freistellungsphase - Risiko nicht nur einseitig!
  • Planungsgarantien für die genehmigte
    Freistellungsphase
  • Kürzere Evaluierungsphase

Unabhängig davon werden wir weiterhin für eine Anpassung der AZV zur Einführung von „echten" Lebensarbeitszeitkonten kämpfen.

Auch die bisherigen Hürden zur Einführung von Langzeitkonten für unsere Tarifbeschäftigten müssen endlich abgebaut werden.