05. November 2025

Faire Bezahlung

DPolG Bundespolizei fordert Umsetzung des 11. Änderungstarifvertrages zum TV Entgeltordnung Bund 

Obwohl die Frist längst verstrichen ist, warten zahlreiche Beschäftigte der Bundespolizei weiterhin auf die Bearbeitung ihrer Anträge und die rückwirkende Anpassung ihrer Eingruppierung.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert die unverzügliche Umsetzung der im 11. Änderungstarifvertrag zum TV Entgeltordnung Bund vereinbarten Regelungen. Nach der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien sind verschiedene Ausbildungsberufe und Tätigkeitsmerkmale rückwirkend zum 1. Januar 2025 höherzugruppieren – auf Antrag der Beschäftigten. Die Antragsfrist endete bereits am 30. Juni 2025.

Jedoch wurden innerhalb der Bundespolizei bis heute nicht alle Anträge bearbeitet. Auch die erforderlichen rückwirkenden Höhergruppierungen sind in vielen Fällen noch nicht vollzogen.

Klar geregelte Ansprüche für betroffene Berufsgruppen

Ein zentraler Punkt der tariflichen Änderungen betrifft den Teil VI der TV Entgeltordnung Bund im Zuständigkeitsbereich des BMI bzw. der Bundespolizei. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass „Fachkräfte Küche“ mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit – sowie Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen – künftig in die Entgeltgruppe 4 einzugruppieren sind.

Strittig ist offenbar die Frage, wie lange Beschäftigte ohne formale Ausbildung benötigen, um durch praktische Erfahrung eine gleichwertige Qualifikation zu erlangen. Aus Sicht der DPolG Bundespolizei ist es nachvollziehbar, dass fehlende Ausbildungszeiten durch Berufserfahrung ausgeglichen werden müssen – doch in einem realistischen Rahmen. 
Zwei oder maximal drei Jahre Erfahrung in der Tätigkeit sind hierfür angemessen. Es ist nicht akzeptabel, wenn Beschäftigte über viele Jahre hinweg auf die Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation warten müssen. 

Bereits in den Durchführungshinweisen zum TV Entgeltordnung Bund (Fassung der 8. Ergänzung vom 9. September 2021) wurde in zahlreichen Tätigkeitsmerkmalen festgelegt, dass eine „langjährige Erfahrung“ drei Jahre umfasst. Darüber hinaus sind die Vorgesetzten verpflichtet, zu prüfen, ob Beschäftigte auf Grundlage ihrer Erfahrung gleichwertige Tätigkeiten ausüben.

Diese klare Regelung muss auch für die Umsetzung des 11. Änderungstarifvertrages gelten – ohne weitere Verzögerungen oder Auslegungsstreitigkeiten.

DPolG Bundespolizei fordert: Umsetzung jetzt!

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert die sofortige Umsetzung aller beantragten Höhergruppierungen, die auf Grundlage des 11. Änderungstarifvertrages gestellt wurden.

Unsere Kollegen haben Anspruch auf eine zeitnahe, faire und transparente tarifliche Einstufung. Wir erwarten, dass die Bundespolizei ihrer Verantwortung gerecht wird und die zugesagten Verbesserungen sofort umsetzt.

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