24. Oktober 2019

DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert weiter die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage!

 


Nachdem in letzten Wochen die spannenden Verhandlungen zum BesStMG im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages fortgesetzt wurden, steigt die Spannung über die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft legt in dieser Thematik nochmals kräftig nach.

Am 18.10.2019 hat sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft noch einmal schriftlich an alle Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Heimat gewandt und stellte die Wichtigkeit der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage dar.

Mit dem neuen Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz ändert sich nichts an den Forderungen. Er legte im Rahmen der Öffentlicheitsveranstaltung zum 3. Bundesdelegiertentag der DPolG Bundespolizeigewerkschaft nach und forderte den Parlamentarischen Staatssekretär im BMI, Stephan Mayer (CSU) auf, auch dieses Thema in seiner Festrede nicht zu vergessen.

Optimistisch klang die Reaktion darauf nicht. Bei allem Verständnis des Staatssekretärs teilte dieser mit, dass sich im Rahmen der Anhörung zum BesStMG keine Mehrheit der Regierungskoalition abzeichnen würde.

Zwischenzeitlich fordert selbst die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einführt.

„Wir werden diese Thematik solange in den parlamentarischen Raum tragen, bis auch der letzte Parlamentarier begriffen hat, was Sache ist.“, so der Bundesvorsitzende Heiko Teggatz „Opfer von Gewalteinwirkungen legen ihre Erlebnisse nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand ab! Das unterscheidet die Polizeizulage von anderen Zulagen!“, so Teggatz weiter.