29. Dezember 2017

DPolG Bundespolizeigewerkschaft gegen weitere Privatisierung

Im Kampf um die „Entprivatisierung“ von Aufgaben, die der Bundespolizei gesetzlich zugewiesen sind, stehen sich die zwei großen in der Bundespolizei vertretenden Polizeigewerkschaften sehr nahe. In zahlreichen Veröffentlichung versuchen beide immer wieder, die Politik vor den negativen Folgen einer vorrangig auf wirtschaftlichen Ertrag ausgerichteten Privatisierung von Aufgaben der Bundespolizei zu warnen und eine Abkehr dieser verfehlten Politik einer „Privatisierung um jeden Preis“ zu erwirken.

Wenn auch teilweise mit unterschiedlichen Lösungsansätzen, so sind sich beide Gewerkschaften im Prinzip einig, dass die Privatisierung im Bereich der Terrorabwehr an den Flughäfen wie auch bei der Sicherung eigener Einrichtungen abgeschafft gehört.

Im letzteren Fall hat es in der Vergangenheit zahlreiche Gespräche gegeben, und dem gemeinsamen Anliegen kam zugute, dass der Bundespolizeihauptpersonalrat in dieser Frage mit einer Stimme sprach. Nun endlich hat das BMI zumindest klargestellt, dass einer Entfristung von Arbeitsverträgen in den Fällen nichts entgegensteht, in denen die Stellenunterlegung für im ODP ausgewiesene Stellen vorliegt. Das heißt: Die im ODP enthaltenen Stellen (ohne kw-Vermerk) sind bei Freiwerden mit eigenem Personal nachbesetzbar und unterliegen nicht der Privatisierung. Durch diese durch den Bundespolizeihauptpersonalrat mit vereinten Kräften erwirkte Klarstellung seitens des BMI konnten sogar bereits geplante Entlassungen von befristet eingestellten bundeseigenen Beschäftigten zum Jahresende erfolgreich verhindert werden.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird bei den Innen- und Haushaltspolitikern des Deutschen Bundestages und bei der neuen Bundesregierung, wie immer sich diese auch letztlich zusammensetzt, mit Nachdruck dafür eintreten, dass sämtliche kw-Vermerke im Tarifbereich der Bundespolizei künftig aufgehoben werden, damit in der Administration, bei Pförtnern und Wächtern, bei Luftsicherheitsassistenten, die im Rahmen der Terrorabwehr tätig sind, und bei Bundespolizeilichen Unterstützungskräften (BUK) eine Nachbesetzung mit eigenem Personal ermöglicht und damit zugleich auch das Ende einer Privatisierung von bundespolizeilichen Aufgaben eingeleitet wird.