15. Juni 2019

DPolG Bundespolizeigewerkschaft zu Beschlüssen der Innenministerkonferenz

Waffenverbotszonen einrichten, Kontrolldruck massiv erhöhen, Clan-Kriminalität wirksam bekämpfen und Rückführungen konsequenter durchführen - so könnte man die Ergebnisse der Innenministerkonferenz aus polizeilicher Sicht zusammenfassen.
Bundesvorsitzender Ernst G. Walter begrüßt insbesondere, dass nun endlich eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht werden soll, die ein Verbot des Mitführens von Messern an stark frequentierten Orten zum Ziel hat. Dadurch soll es künftig leichter werden, in Fußgängerzonen, Partymeilen, Jugend- und Bildungseinrichtungen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Waffenverbotszonen einzurichten, ohne dass es dort bereits zu einer Häufung von Straftaten gekommen ist. Walter betont: „Wir dürfen nicht immer erst abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Jetzt ist Aktion und nicht nur Reaktion angesagt, damit es nicht zu einer weiteren Ausweitung der lebensgefährlichen Messerangriffe kommt. Präventiv eingerichtete Messerverbotszonen sowie ein Verbot des Tragens von Springmessern oder Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm, wie wir dies bereits seit vielen Jahren erfolgreich im internationalen Luftverkehr praktizieren, sind absolut richtig und erforderlich. Durch erhöhten Kontrolldruck, der natürlich auch mehr Personal erfordert, könnten wir Messerangriffe in der Öffentlichkeit wirksam bekämpfen.“

Im Bereich der Bekämpfung von Clan-Kriminalität begrüßt der Gewerkschaftschef, dass der Initiative von NRW Innenminister Herbert Reul nun auch die anderen Innenminister folgen wollen. Walter: „Bei Kommunikation und Datenaustausch zwischen den beteiligten Landes- und Bundesbehörden gibt es noch Luft nach oben. Außerdem bedarf es der vollständigen Beweislastumkehr, was den Nachweis von erworbenem Vermögen angeht, damit diesen kriminellen Organisationen die finanzielle Grundlage entzogen wird.“

Dass Bundesinnenminister Horst Seehofer die Zahl der Bundespolizisten erhöhen will, die für die Aufgaben Rückführung und Überstellung von Ausreisepflichtigen ins Ausland besonders fortgebildet werden, wurde von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft bereits mehrfach in der Vergangenheit gefordert. „Wie verweigern uns dieser wichtigen vollzugspolizeilichen Aufgabe nicht, sondern wollen aktiv daran mitwirken, dass auch bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen die Gesetze konsequent angewandt und durchgesetzt werden“, so deren Bundesvorsitzender Ernst G. Walter.

Die Tatsache, dass sich die Innenminister bei derzeit weit über 200.000 ausreisepflichten Ausländern immer noch nicht auf eine durchgängig gemeinsame Linie einigen konnten, bedauert der Gewerkschaftschef. Walter, der als aktiver Bundespolizist auch heute noch selbst Rückführungen ins Ausland durchführt, beklagt, dass viel zu viele Abschiebungen immer noch im Vorfeld scheitern aufgrund fehlender Ausweisedokumente oder durch Untertauchen der Ausreisepflichtigen am geplanten Rückführungstermin, weil der ihnen zuvor auf den Tag genau bekanntgegeben wurde. Seine Forderung lautet: „Insbesondere die Abzuschiebenden, die bereits straffällig geworden sind, müssen künftig rechtzeitig vor ihrem Rückführungstermin in Abschiebehaft bzw. Abschiebegewahrsam genommen werden, damit sie durch die Bundespolizei als die für die Rückführung zuständige Behörde tatsächlich wie geplant außer Landes gebracht werden können.
Damit dies gelingt, muss das aktuell vom Bundestag beschlossene „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ jetzt auch ohne Abstriche den Bundesrat passieren.“