10. August 2018

DPolG Bundespolizeigewerkschaft zu Besuch bei Ministerpräsident Tobias Hans in Saarbrücken

Bei hochsommerlichen Temperaturen empfing Ministerpräsident Tobias Hans die Delegation der DPolG Bundespolizeigewerkschaft mit dem stellv. Bundesvorsitzenden Klaus Spiekermann an der Spitze in der Staatskanzlei des Saarlandes in Saarbrücken.

Bei dem offiziellen Besuch hatte zunächst Maik Braun, Spitzenkandidat der DPolG für den Gesamtpersonalrat bei der BPOLD 11, Gelegenheit, dem Ministerpräsidenten Aufgaben und Gliederung der neuen die Spezialkräfte der Bundespolizei vereinenden Direktion 11 vorzustellen.

Im Anschluss daran erörterten die DPolG-Vertreter mit dem Ministerpräsidenten die aktuelle Flüchtlingslage und sprachen über das im Saarland beheimatete sogenannte „Lebacher Modell“. Seit Jahrzehnten befindet sich im saarländischen Lebach eine Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge, die nun auch als Modell-Einrichtung für die sogenannten Ankerzentren gelten könnte. In solchen Zentren wie in Lebach sollen Flüchtlinge künftig möglichst den gesamten Asylprozess an einem Ort durchlaufen. Es bestand absolutes Einvernehmen darüber, dass sich nach aktueller Rechtslage in Landeseinrichtungen wie in Lebach selbstverständlich keinerlei Zuständigkeiten für die Bundespolizei ergeben.

Da die Bundespolizei jedoch bei der Einreise/Ersterfassung an der Grenze sowie beim Vollzug von Rückführungen gleichwohl Berührungspunkte zu den Ankerzentren besitzt, sollte nach Vorschlag der DPolG Bundespolizeigewerkschaft ggf. die Entsendung eines Verbindungsbeamten der Bundespolizei geprüft werden, um einen frühzeitigen Informationsaustausch zu gewährleisten und die Kommunikation zwischen Bund und Land zu fördern. Ministerpräsident Hans begrüßte diese Überlegung und sprach zugleich die Einladung an die DPolG Bundespolizeigewerkschaft aus, sich die Einrichtung in Lebach einmal vor Ort im Rahmen einer geführten Einweisung anzusehen.

Wie der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans so steht auch die DPolG Bundespolizeigewerkschaft der Einrichtung von im Koalitionsvertrag vereinbarten Ankerzentren grundsätzlich positiv gegenüber. Dabei ist sie sich mit dem Ministerpräsidenten aber zugleich auch einig darüber, dass es sich hierbei bei allen Residenzverpflichtungen keinesfalls um geschlossene Unterbringungen handelt, in denen beispielsweise eine Abschiebehaft vollzogen werden kann, was Aufgabe der Justiz ist.

In diesem Zusammenhang hinterfragten die Anwesenden auch den Standort der bestehenden Abschiebehaftanstalt Ingelheim, die gemeinsam von Rheinland-Pfalz und Saarland getragen wird. Klaus Spiekermann, der neben seinem Amt als stellv. Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft auch Vorsitzender des für den Bereich der Bundesländer Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz zuständigen Bezirksverbandes ist, kritisierte dabei den enormen Aufwand, der bei Einlieferung und Abholung von rückzuführenden Ausländern im Fall einer Ausreisepflicht entsteht.

Angesichts von derzeit über 200.000 ausreisepflichtigen Ausländern, aber deutschlandweit weniger als 500 zur Verfügung stehenden Abschiebehaftplätzen fordert die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bereits seit Jahren, dass alle Bundesländer für eine wirklich angemessene Anzahl von Abschiebehaftplätzen Sorge tragen, auch damit Rückführungen nicht weiterhin daran scheitern, dass insbesondere zuvor straffällig gewordene Ausreisepflichtige kurz vor dem Termin ihrer Rückführung untertauchen.
Dirk-Ulrich Lauer, stellv. Vorsitzender des Bezirksverbandes beim Bundespolizeipräsidium, sprach sich in der anschließenden Diskussion auch für die stärkere Nutzung von Synergieeffekten aus, die Bund und Länder erreichen könnten, wenn alle notwendigen Schritte und Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt würden. Einmal durchgeführte ED-Behandlungen müssten künftig für alle beteiligten Behörden im INPOL einsehbar sein. Dadurch könnten Doppel- und Mehrfacherfassungen wie z. B. mehrfache ED-Behandlungen vermieden und dringend benötigte Ressourcen eingespart werden.

Beim Thema Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei im Saarland bewerteten alle Gesprächsteilnehmer die Verlagerung des Sitzes der BPOLI Bexbach, BXB, in die Landeshauptstadt positiv, da dies zu einer deutlichen Präsenzsteigerung führe. Der neue Sitz der Bundepolizeiinspektion wird zukünftig in einem Gebäude am Saarbrücker Hauptbahnhof sein, wo sich die Polizeiführer unmittelbar vor Ort befinden. Ministerpräsident Hans dankte der Bundespolizei für diese Maßnahme ausdrücklich und begrüßte den zugesagten und dringend erforderlichen Personalaufwuchs bei der BPOLI BXB. Der Ministerpräsident zeigte sich überzeugt davon, dass insbesondere der geplante perspektivische Aufbau eines zweiten MKÜ-Zuges es der Bundespolizei erlaube, ihre Aufgaben in Zukunft noch deutlich flexibler wahrzunehmen.

Abschließend sprach die DPolG-Delegation mit Ministerpräsident Hans über das Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich aus dem Jahr 1955. Es bestand Einigkeit darüber, dass dieses Abkommen in der Vergangenheit sehr gute Dienste geleistet hat, es aber nun dringend aktualisiert werden müsse. Der Ministerpräsident wies dabei darauf hin, dass diese Aufgabe natürlich nicht in der verfassungsgemäßen Zuständigkeit seines Bundeslandes liege, wobei er aber gleichwohl den notwendigen Aktualisierungsbedarf sehe.