22. August 2018

DPolG: Erschwerniszulagenverordnung erneut auf dem Prüfstand!

BMI fragt erste Tendenzen bei den Gewerkschaften ab

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat bereits in Vorbereitung der letzten Verhandlungen, mit Schreiben vom 24.01.2017, umfangreiche Forderungen zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung erhoben und sich damit sehr erfolgreich durchgesetzt. Wir hatten hierzu bereits ausführlich berichtet. Die Organisations- und Belastungsentwicklung in der Bundespolizei macht es dringend erforderlich, an diesem „Dauerthema“ weiter dran zu bleiben. Aus diesem Grund werden wir auch für die nächsten Gespräche, die vermutlich nicht vor Ende September 2018 stattfinden werden, gut vorbereitet sein. Eine Anpassung der Beträge der jeweiligen Zulagen an die Kaufkraftentwicklung und die in der letzten Tarifrunde verhandelte Gehaltsentwicklung, steht für uns außer Frage und ist eine unserer Kernforderungen.
Ergänzend zu den bereits im Januar 2017 eingebrachten Forderungen bekräftigen wir in diesem Verfahren noch einmal unsere Positionen:

  • Erhöhung der Erschwerniszulagen für Piloten und Flugtechniker der Bundespolizei auf das Niveau für Piloten und Flugtechniker der Bundeswehr nach § 23f EzulV
  • Einführung einer Zulage für alleSystemoperatoren nach § 22a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 EZulV ohne die Einschränkung „Wärmebildgeräte“
  • Einführung einer Zulage für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einsatz- und Ermittlungsunterstützung der Bundespolizei (EEU) in Höhe von mindestens 250,- €, unabhängig von der Anzahl und Dauer der Operativtätigkeiten.
  • Einführung einer Zulage für Krisensicherheitsbeamte an Auslandsvertretungen (K-SAV) und Sicherheitsberater (SIB)
  • Anpassung der Zulage für die Angehörigen der „Polizeilichen Schutzaufgaben Ausland (PSA)“ an die Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr nach § 23m EzulV(KSK)
  • Erhöhung der Zulage für Beamtinnen und Beamte bei den „Besonderen Schutzaufgaben Luft (BSL)“ und die Erweiterung des Empfängerkreises auch auf Stabsfunktionen.
  • Anpassung der Zulage für die GSG9 an die Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr nach § 23m EZulV (KSK)
  • Einführung einer Zulage für die Beamtinnen und Beamte im Stab der Direktion 11 aufgrund der besonderen Anforderungen für den Dienst im Hochsicherheitsbereich.
  • Erhöhung der Zulage für robuste Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFE+)
  • Einführung einer Zulage für alle Angehörigen einer Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu)
  • Einführung einer Zulage für „Szenekundige Beamte (SKB)“ nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 EZulV, da diese Tätigkeit mit der von Tatbeobachtern gleichgestellt ist
  • Streichung des § 5 Abs. 2 EZulV, um eine Kürzung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) für Empfänger der Bordzulage künftig zu vermeiden
  • Einführung einer Zulage für die Personenbegleiter Luft (PBL) in Höhe von 250,- Euro je Einsatz
  • Einführung einer Zulage für die Personenschützer in der Sicherungsgruppe des BKA
  • Einführung einer Zulage für die „Internationalen Einsatzeinheiten (IEE)“ aufgrund steigender Anforderungen solcher Einheiten für internationale Polizeieinsätze, wie z.B. Frontex
  • Anpassung der Zulage für Diensthundführer der Bundespolizei an die Zulage der Diensthundführer des Zolls
  • Erhöhung der Zulage für Entschärfer der Bundespolizei
  • Einführung einer Zulage für Beamtinnen und Beamte im „Polizeiärtzlichen Dienst (PÄD)“


Weiter gilt es, die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Zulagen für mit erheblichen Erschwernissen verbundene Tätigkeiten zu entschlacken und zu harmonisieren. So fordert die DPolG Bundespolizeigewerkschaft beispielsweise den §17a (Dienst zu wechselnden Zeiten) zu modifizieren und ebenfalls den aktuellen Einsatzbelastungen der Bundespolizei anzupassen.

Die Dynamisierung der Polizeizulage und deren Ruhegehaltsfähigkeit bleiben Kernforderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. Auch tarifrechtliche Forderungen, wie beispielsweise eine Zulage für Pförtner und Wächter in sicherheitsempfindlichen Bereichen, die Gewährung einer Zulage nach §17 EZulV (Umgang mit kontaminierten Personen oder Gegenständen) oder die Erhöhung der Zulage für technisches Personal im Flugdienst auch für Tarifbeschäftigte bleiben unsere Kernforderungen und werden regelmäßig in den Tarifverhandlungen verhandelt.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird zu allen aufgestellten Forderungen detaillierte Begründungen ausführen und diese in einer umfangreichen Stellungnahme dem BMI zuleiten. Selbstverständlich sitzen wir direkt mit am Verhandlungstisch, wenn all diese Dinge gemeinsam mit dem BMI vor der Einleitung des Gesetzgebungsverfahren dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.
DPolG – #deinetwegen!